Alarmzustand läuft  am 09.05.2021 aus!

Alarmzustand läuft am 09.05.2021 aus! Was kommt danach?

Up-Date vom 06. Mai 2021

Nächtliche Ausgangssperre auf den Balearen gilt auch über den 09. Mai 2021 hinaus. Am 09. Mai 2021 läuft der Alarmzustand aus. Dieser Alarmzustand war die Ermächtigungsgrundlage für die landesweiten und in den Autonomen Regionen geltenden Eingriffen in die Freiheitsrechte der Bürger. Die Balearen-Regierung erließ am 05.05.2021 ein Gesetz, nach dem die Ausgangssperre und andere Restriktionen auch über den 09.05.2921 hinaus gelten sollten. Das Oberlandesgericht in  Palma hat  heute  mit 3 gegen 2 Stimmen die Rechtmäßigkeit dieses Gesetzes bestätigt. Diese Entscheidung könnte allerdings noch vom Obersten Gericht in Madrid gekippt werden. Über den 09. Mai 2021 hinaus gilt damit Folgendes: Es gilt bis auf Weiteres die Ausgangssperre von 23.00 h bis 6.00 h. Weiter gelten auch in Zukunft die allgemeine Testpflicht vor der Anreise auf die Balearen sowie die Kontaktbeschränkungen.

Das Mallorca Magazin hat die Mallorca-Regeln nach dem Auslaufen des Alarmzustandes zusammengefasst.

Das Thema

Alle Freiheitsbeschränkungen und Restriktionen während der Pandemie haben als gesetzliche Grundlage die Ausrufung des „Alarmzustandes“, des „Estado de Alarma“, häufig auch unkritisch „Ermächtigungsgesetz“ genannt. Dieser Alarmzustand läuft am 09. Mai 2021 aus, und die spanische Zentralregierung hat erklärt, ihn keinesfalls verlängern zu wollen. Damit verlieren nach dem 09. Mai die Restriktionen wie nächtliche Ausgangssperre und die Einschränkung privater Treffen ihre Rechtsgrundlage und sind damit hinfällig. Der 09. Mai naht und Politiker und Bürger stellen die Frage, was kommt danach: neue beschränkende Regelungen auf neuer gesetzlicher Grundlage oder Libertinage oder völlige Freiheit wie vor der Pandemie?

Meinungsstreit

Die Balearen-Regierung arbeitet, wie man hört, an neuen Gesetzen und Verordnungen, die dann voraussichtlich auch nur in der Autonomen Region der Balearen gelten sollen. Man prüfe derzeit einen Katalog möglicher juristisch unangreifbarer Regelungen, die allerdings vor Inkrafttreten vom Obersten Gerichtshof der Balearen (Tribunal Superior de Justicia) abgesegnet werden müssten. Ministerpräsidentin Armengol hält ein Fortbestehen der Ausgangssperre, derzeit von 23.00 h bis 6.00 h, für dringend notwendig, um illegale Partys zu verhindern oder kontrollieren zu können. Die Ausgangssperre sei ein grundlegendes Element zur Bekämpfung der Pandemie. Weiter hält sie die Regelungen für Ein- und Ausreisende über einen negativen Covid19-Test für unverzichtbar, um das Inzidenzgeschehen auf den Inseln im Griff zu behalten.

Ähnlich sehen das Armengols Kollegen auf den Kanaren. Andere Autonome Regionen (Baskenland, Galicien, Kastilien La Mancha) fordern eine erneute Verlängerung des Alarmzustandes. Und Katalonien will z.B. sein Gesundheitsgesetz ändern, um mit ihm eine Ermächtigung für weitere Beschränkungen zu haben. Die Zentralregierung hält am Auslaufen des Alarmzustandes fest und sieht ein Bündel möglicher anderer Rechtsgrundlagen für zukünftige Beschränkungen, nämlich regionale Gesetze und Vereinbarungen der Gesundheitsministerkonferenz der Autonomen Regionen, mit denen man direkten Einfluss auf die Inzidenz nehmen könne.

Und schon melden sich Verfassungsjuristen zu Wort. Die Sprecherin des linksliberalen Juristenverbandes „Richter und Richterinnen für die Demokratie“ rechnen schon jetzt mit einer großen Klagewelle, sollte die Balearen-Regierung mit den neuen Regelungen ihre Kompetenzen überschreiten und in die durch die Verfassung garantierten Freiheitsrechte der Bürger ohne ausreichende gesetzliche Grundlage einschränken wollen.

Sobald die Balearen-Regierung ihre Konzepte der Öffentlichkeit vorstellt, werden wir an dieser Stelle weiter berichten.

5 Kommentare zu “Alarmzustand läuft am 09.05.2021 aus!

  1. Jasper Wendland schreibt:

    ich finde auch, dass man mit der vollständigen Lockerung noch warten sollte. Die Situation ist noch sehr fragil, solange nicht mehr geimpft ist. Wir werden nur eine halbwegs sichere – und gute – Sommersaison bekommen, wenn wir poc a poc öffnen. Wenn bestimmte Branchen darunter leiden, müssen die Förderungsmaßnahmen erhöht werden, nicht aber die Öffnungen.

    Ihr Jasper Wendland

  2. Gerd Ösinghausen schreibt:

    Das ist doch diselbe Diskussion wie in Deutschland: Wenn von Geimpften und Geheilten keine Gefahr mehr ausgeht, muss diesem Personenkreis die volle Freiheit zurückgegeben werden. Und wer sich nicht impfen lassen will, bleibt draußen vor der Tür.

    Gerd Ösinghausen

  3. Manuel Sonntag schreibt:

    zum up-date vom 6.Mai

    Obwohl ich während des vergangenen Jahres oft die massiven Eingriffe in unsere Freiheitsrechte beklagt habe, finde ich es gut, wenn nicht alle Beschränkungen abrupt aufgehoben werden. Mit der Ausgangssperre, Tests bei Flügen und Beschränkung der Kontakte kann man sich einrichten und trotzdem Mallorca genießen, jedenfalls solange nicht die “Herdenimunität” eingetreten ist. Schaut man nach Deutschland, scheinen derartige Maßnahmen zielführend zu sein. Noch ist Corona nicht überwunden.

    Manuel Sonntag

  4. Peter Fröhlich schreibt:

    zum Up-Date vom 06.05.2021

    Gibt es neue Bestimmungen zur Öffnung der Gastronomie?

    Peter Fröhlich, Frankfurt

  5. Helge Kraushaar schreibt:

    wer soll denn bei den fast täglichen Änderungen der Vorschriften noch durchblicken? Gibt`s denn eine Hotline-App zum Gesetz- und Verordnunsgblatt der Balearen? Irre Zeiten. Hoffentlich kehrt bald wieder Normalität ein.

    Helge Kraushaar

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