Golden Visa – Aufenthaltsberechtigung Mindest-Investition: Haus für € 500.000

Golden Visa – Aufenthaltsberechtigung Mindest-Investition: Haus für € 500.000

Für EU-Angehörige gibt es aufgrund der Niederlassungsfreiheit keine Probleme, auf Mallorca eine Villa zu kaufen. Anders sieht es für Bürger aus Nicht-EU-Ländern, z.B. aus dem Nahen Osten oder Asien aus. US-Amerikaner, Russen, Araber, Chinesen, Südafrikaner sind verstärkt interessiert, eine Immobilie auf Mallorca zu kaufen oder anderweitig in Spanien zu investieren, scheuen aber oft die bürokratischen Hindernisse, insbesondere Schwierigkeiten bei der Visum-Beschaffung. Für diesen Kreis hat Spanien mit dem Gesetz 14/2013 die „Golden Visa-Aufenthaltsberechtigung“ geschaffen – eine Aufenthaltsberechtigung gegen ein Investment von mindestens 500.000 €. Aufgrund verstärkten Interesses aus dem angesprochenen Personenkreis Grund genug, dieses Thema hier noch einmal darzustellen.

Die Golden-Visa-Regelung besagt, dass Nicht-EU-Bürger beim Kauf einer Immobilie ab 500.000 € oder einem Kapital-Investment eine Golden-Visa-Aufenthaltsberechtigung (GVA) unter weiteren Voraussetzungen erhalten können.

Wozu berechtigt  die GVA? Nun, zunächst ist ein Aufenthaltsvisum für Investoren zu beantragen, die gestattet für mindestens ein Jahr in Spanien zu wohnen. In dieser Zeit können die Voraussetzungen für die erste GVA vorbereitet werden. Die folgende erste GVA gilt dann für zwei Jahre. Sie gilt für den Antragsteller, Ehemann oder Ehefrau, Kinder unter 18 Jahren und pflegebedürftige Familienangehörige. Danach kann sie für weitere zwei Jahre verlängert werden.

Für welche Länder gilt die GVA? Zunächst natürlich für Spanien, aber auch in den Schengenstaaten (beschränkt bis zu drei Monate im Halbjahr), also für die meisten EU-Länder außer Großbritannien, Irland und Zypern.

Welche Voraussetzungen muss der Antragsteller erfüllen? Die Voraussetzungen sind in einem umfangreichen Katalog geregelt. Wir nennen daraus nur einige: älter als 18 Jahre, keine Vorstrafen, Krankenversicherungsschutz in Spanien, ausreichende finanzielle Mittel für die Zeit des Aufenthaltes in Spanien, Nachweis des Eigentums an einer Immobilie mit einem lastenfreien Wert über 500.000 €.

Interessiert? Und wie geht`s weiter?

Minkner & Partner hat in seinem Netzwerk Rechtsanwaltskanzleien, die sich auf das Thema der Golden Visa spezialisiert haben. Wir stellen gern den Kontakt her. Und wenn Sie eine Immobilie mit einem Mindestwert von 500.000 € kaufen wollen, können Sie sicher sein, dass die Berater von Minkner & Partner die für Sie passende Immobilie finden werden. Sprechen Sie mit uns.

 

1 Kommentar zu “Golden Visa – Aufenthaltsberechtigung Mindest-Investition: Haus für € 500.000

  1. Gerd Sanders schreibt:

    ……. und wenn die Russen genug investiert haben, hängen wir ihnen wieder eine Mafia-Historie an, sperren sie ein, nehmen ihnen alles weg und weisen sie aus. Toller Einfall – dieses Goldene Visum. Gerd Sanders

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