Hausbesetzungen auf Mallorca – Entwarnung

Hausbesetzungen auf Mallorca – Entwarnung

Durch Fernsehberichte und Artikel in Zeitschriften und Tageszeitungen wurde immer der Eindruck erzeugt, auf Mallorca würden massenhaft Ferienhäuser und Wohnungen ausländischer Eigentümer von „Diebes- und Zigeunerbanden“ besetzt, und die spanischen Behörden würde dies nicht interessieren, eine Räumung könne man nicht mit Hilfe der Polizei, sondern nur nach einem langwierigen Gerichtsverfahren bewirken. Was ist dran an diesen Berichten bzgl. Hausbesetzungen auf Mallorca Ist dieses Thema jedes Jahr aktuell?

Richtig ist, dass das Thema Hausbesetzungen ab 2008 infolge der Wirtschaftskrise in ganz Spanien ein heiß diskutiertes Thema war. Es handelte sich meist um Besetzungen leerstehender Häuser oder Besetzungen von Häusern in Bankeneigentum. Meist handelte es sich um „offene“ Häuser, so dass zur Hausbesetzung in der Regel kein Einbruch notwendig war. Derartige Hausbesetzungen gab es auch vereinzelt auf Mallorca, und zwar im Stadtgebiet von Palma, nicht in Ferienurbanisationen. Der Fall des Hamburger Steuerberaters, dessen Ferienhaus von einer Roma-Familie aufgebrochen und besetzt wurde, war ein Einzelfall. Weitere Fälle der Besetzung von Ferienhäusern ausländischer Eigentümer sind auf Mallorca nicht bekannt.

Die Rechtslage war tatsächlich problematisch, da nach spanischem Recht die Polizei nur einschreitet, einschreiten darf, wenn der Einbruch und die Besetzung innerhalb von 48 Stunden angezeigt wird. Andernfalls muss die Polizei den Eigentümer auf den Rechtsweg verweisen, der tatsächlich Monate und mehr dauern kann. Das wollte der Hamburger Steuerberater verständlicherweise nicht abwarten und eroberte sein Haus mit Hilfe von kräftigen Freunden zurück, fand aber nur eine schwer beschädigte und verdreckte Hülle vor. Wie gesagt, ein Einzelfall von marginaler Bedeutung, wenngleich für den Betroffenen wahrscheinlich höchst dramatisch und traumatisch.

Lösung des Hausbesetzungs-Problems in Eigenregie

Inzwischen bieten sich spanienweit sog. Desokupas an, kräftige Jungs aus dem Boxermilieu, die dem genervten Eigentümer außerhalb des Rechtswegs den Besitz zurück verschaffen wollen. Die Polizei warnt vor eigenmächtiger Rückeroberung. Die betroffenen Eigentümer wenden ein, dass der Staat, wenn er das Eigentum seiner Bürger nicht schützen könne, sich nicht wundern müsse, wenn die Bürger zur Selbsthilfe greift.

Unser Tipp: Versehen Sie Ihre Mallorca-Immobilie mit einer Alarmanlage mit Aufschaltung. Dann sorgt die Polzei innerhalb der 48-Stunden-Frist dafür, dass die Hausbesetzer sich gar nicht erst einnisten, die Schlösser austauschen und das Haus plündern oder ruinieren können.

Update

Wir können heute zu diesem Thema (für ganz Spanien – wie gesagt, Mallorca war nicht wirklich betroffen) eine kleine Entwarnung geben – Immobilien Mallorca werden wieder “sicher”: Am 24. April 2018 ist das fragliche Vollstreckungsgesetz geändert worden und ermöglicht dem betroffenen Eigentümer eine sog. Blitzräumung, die allerdings auch noch bis zu maximal 20 Tage dauern kann. Durchgesetzt wurde diese Gesetzesänderung von den konservativen und liberalen Parteien. Sämtliche Linksparteien (PSOE, Unidos Podemos und ERC) stimmten dagegen. Ihnen scheint die Solidarität mit den Hausbesetzern wichtiger zu sein als die Solidarität mit den geschädigten Hauseigentümern. Wenn man weiß, dass 85 % der Spanier in Wohnungseigentum leben, kann man nur hoffen, dass diese 85 % bei den nächsten Wahlen den Linksparteien zeigen, dass diese Politik nicht mehrheitsfähig ist.

Update vom 17.08.2020: Hausbesetzungen auf Mallorca durch Corona angestiegen?

Ohne Faktenmaterial und ohne Recherche mutmaßten einige Journalisten, durch Corona und die verordneten Einreisebeschränkungen seien viele Immobilien auf Mallorca verwaist und nun besonders attraktiv für Hausbesetzer. Es wurde sogar über spanische Makler berichtet, die „besetzte“ Immobilien mit 40 % Rabatt anböten. Es wurde auch beklagt, dass das neue Vollstreckungsgesetz, das am 24.04.2018 in Kraft getreten war, sich als stumpfes Schwert erweise, da die Besetzer teilweise mit gefälschten Mietverträgen versuchten, ihr vermeintliches Besitzrecht zu beweisen. Dadurch würden sich die Gerichtsverfahren verzögern von der angekündigten „Blitzräumung“ könne man nicht wirklich reden.

Vieles davon mag für die Handhabung auf dem spanischen Festland gelten. Doch auf Mallorca ticken die Uhren anders: Wir hatten bereits über den tatkräftigen Oberstaatsanwalt von Mallorca Bartomeu Barceló, berichtet, der Mitte Juni 2019 eine Anweisung an die Nationalpolizei, Guardia Civil und Policia Local erteilt hatte, in schwerwiegenden Fällen, nämlich immer dann wenn Erst- und Zweitwohnsitze privater Eigentümer, Büros oder öffentliche Einrichtungen betroffen seien, sofort und direkt die Hausbesetzer festzunehmen und das besetzte Haus zu räumen und Strafverfahren gegen die Besetzer einzuleiten. Diese Weisung hat Wirkung gezeigt: Im vergangenen Jahr ist auf Mallorca kein einziger Fall einer Besetzung eines Erst- oder Zweitwohnsitzes, eines Büros oder einer öffentlichen Einrichtung bekannt geworden.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass jeder Eigentümer auch daran mitwirken muss, den Eindringlingen jede Möglichkeit zu nehmen, sich erst im Haus einzunisten und möglicherweise erst nach einigen Wochen entdeckt zu werden. Dann nämlich wird man den mühseligen gerichtlichen weg beschreiten müssen. Also: Das Haus mit einer soliden Alarmanlage sichern, damit die Polizei bei einem Einbruch sofort informiert wird und mit Festnahme und ggfs. Räumung tätig werden kann.

Update vom 18.09.2020: Anwaltskammer der Balearen mahnt Gesetzesänderung gegen Hausbesetzer an.

Anders als auf dem Festland, sind Hausbesetzungen auf den Balearen deutlich zurückgegangen, nachdem der Oberstaatsanwalt von Mallorca, Bartomeu Barceló, im Juni 2019 der Nationalpolizei, der Guardia Civil und der Policia Nacional die Anweisung erteilt hatte, in schwerwiegenden Fällen und insbesondere bei der Besetzung von erst- und Zweitwohnsitzen privater Eigentümer die Besetzer sofort festzunehmen, das besetzte Haus zu räumen und Strafverfahren gegen die Besetzer einzuleiten.

Jetzt hat sich auch die Rechtsanwaltskammer der Balearen eindeutig positioniert. In einer Presseerklärung vom 18.09.2020 fordert sie eine eindeutige gesetzliche Regelung als Grundlage des polizeilichen Handelns. Hausbesetzer müssten sofort, spätestens innerhalb von 48 Stunden, aus dem besetzten Objekt entfernt, festgenommen und strafrechtlich verfolgt werden. Mit dieser Erklärung schließt sich die Anwaltskammer der Balearen einer Stellungnahme ihrer Kollegen aus Barcelona an.

Lesen Sie diesbezüglich auch Lutz Minkner`s Artikel in Focus Online.

Update vom 28.01.2021: Dekret der Zentralregierung vom 19.01.2020 sorgt für Irritationen – Schutz vor Hausbesetzern bis zum 19. Mai 2021 ausgesetzt?

Ein Dekret der Zentralregierung vom 19.01.2021 bezüglich des Umgangs mit Hausbesetzungen und -besetzern hat für Aufregung und Irritationen gesorgt:

Politiker, Medien, Alarmanlagenverkäufer und Versicherungsvertreter haben dieses Dekret genutzt, um gegen es je nach politischer Couleur oder wirtschaftlichem Interesse Sturm zu laufen. Dabei wurde der Inhalt des Dekrets teilweise verfälscht oder verkürzt wiedergegeben. Tatsächlich verbietet das Dekret vom 19.01.2021 während des Alarmzustandes, der am 09. Mai 2021 auslaufen soll, in bestimmten die Fällen die Zwangsräumung von besetzten Häusern. Voraussetzungen des Vollstreckungsschutzes sind: Bei den Besetzern muss es sich um prekäre Familien handeln, bei der besetzten Immobilie handelt es sich   n i c h t   um einen erst- oder Zweitwohnsitz des Eigentümers, bei der besetzten Immobilie handelt es sich um eine leerstehende. Wird eine leerstehende Immobilie von einer prekären Familie besetzt, wird die Regierung den Eigentümer der besetzten Immobilie entschädigen.

Mit anderen Worten: Eigentümer von erst- und Zweitwohnsitzen auf Mallorca müssen sich keine zusätzlichen Sorgen machen. Die Polizei wird in diesen Fällen, wenn der Einbruch sofort entdeckt wird, die Besetzung verhindern oder räumen.

Dennoch ist das Dekret für viele kaum erträglich. Wieder einmal hat sich die Links-Regierung bei der Abwägung der Verfassungsgüter „Recht auf Schutz des Eigentums“ und „Recht auf menschenwürdiges Wohnen“  für den Schutz der Hausbesetzer entschieden. Damit will sie ihr eklatantes Versagen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus verschleiern.

 

14 Kommentare zu “Hausbesetzungen auf Mallorca – Entwarnung

  1. Ingrid Winkelmann schreibt:

    Auch wenn es sich bei der im Fernsehen dargestellten Hausbesetzung eines Ferienhauses nur um einen Einzelfall handelt – es ist ein Fall zu viel! Die Gesetzeskorrektur ist m.E. nicht ausreichend, das Eigentum der Hauseigentümer zu schützen. Auch in 20 Tagen kann ein Haus geplündert und zerstört werden. Sofortiges Eingreifen der Polizei und harte Strafen s- das ist die einzige Sprache, die Hausbesetzer verstehen. Dass die Linken sich einer Lösung verweigern, wundert mich nicht. Es hieß doch bei den Kommunisten schon immer “Was Dein ist, ist auch mein”.
    Ingrid Winkelmann

  2. Peter Langhaus schreibt:

    Es ist ein Hohn, wenn die Polizei, die selbst nicht ihren Job macht, davon abrät, starke Jungs mit der sofortigen Räumung zu beauftragen. Es ist schade, dass die Bürger selbst das Recht wiederherstellen müssen, weil der Staat versagt.
    Peter Langhaus

  3. Jens Jensen schreibt:

    Das in der spanischen Verfassung garantierte “Recht auf eine Wohnung” ist nicht das “Recht auf m e i n e Wohnung”. Da haben die Linken wohl was falsch verstanden! Ihr Jens Jensen, Bremen

  4. Petra Fürgart schreibt:

    Auch wenn der FOCUS – TV -Beitrag die Dinge dramatisiert hat, so hat er doch den Finger in eine Wunde gelegt. Dafür danke. Petra Fürgart

  5. Hans Fürgarth schreibt:

    zum Update vom 18.09.2020

    Da kann die Rechtsanwaltskammer der Balearen noch so viel anmahnen: Solange die linken Sozialromantiker in Spanien an der Regierung sind, für die das “Rechts auf menschenwürdiges Wohnen” dem “Eigentumsrecht” vorgeht, wird es wohl keine Gesetzesänderung geben.

    Mit freundlichen Grüßen
    Hans Fürgarth

  6. Pedro Salinas schreibt:

    Das Dekret vom 19.01.2021 macht mich fassungslos: Da darf fremdes Eigentum besetzt, genutzt und geplündert werden, und die Exekutive schreitet nicht ein, sondern schützt die “prekären Familien” (unter diesem Namen verstecken sich meist Diebesbanden!)? Sanchez ist offenbar nicht mehr der Herr Spanien, sondern auch nicht mehr Herr seiner Sinne. Mit dieser Politik wird er die liberale Mitte ins konservative Lager drängen.

    Pedro Salinas

  7. Andy Williams schreibt:

    Hausbesetzungen werden während des Alarmzustandes geduldet, solange es sich nicht um Erst- und Zweitwohnsitze handelt! Und nach dem Ende des Alarmzustandes im Mai 2021 – dann werden alle Besetzer friedlich ausziehen. Denkste. Bei allen Demokraten sollten die Alarmglocken Sturm läuten.

    Andy Williams

  8. Andreas Kunze schreibt:

    Die von der spanischen Regierung proklamierte “Neue Normalität” ist eher ein “Comeback des Kommunismus”. Staatliche geduldete Hausbesetzungen sind nichts Anderes als Enteignung.

  9. Peter schreibt:

    Unglaublich!!!!! Das so etwas in Europa möglich ist? Ein Armutszeugnis!!!!!!!

  10. Ann Katrin Hoffmann schreibt:

    Tja danke für all die Informationen meiner vorhergehenden Informanten. Für mich gilt Ratlosigkeit ,denn nun da ich auf dem Lande ein Haus kaufen möchte, kann niemand mir Rat geben in welcher Form ich dieses Gebäude schützen soll. Da ich nur zeitweise auf Mallorca sein kann um meine Mutter zu unterstützen die schon viele Jahre dort lebt, ist fraglich ob eine Alarmanlage genug ist. D.h. also ich kann keinen Gärtner einstellen oder jemanden der nach dem Haus schaut ohne Angst zu haben dass das informativ weitergegeben wird und eine Einladung darstellt an eventuelle Freunde Bekannte oder oder oder. Ihr wisst alle wie schnell eine Information rum ist die finca da hat jemand gekauft und die ist nie da oder die ist ohne Mann. Was tun ?Ich hab jemand von euch eine Idee ich würde mich über eine Antwort freuen beste Grüße an alle Leidensgenossen

  11. Lutz Minkner schreibt:

    Antwort an Frau Hoffmann:

    Guten Tag, Frau Hoffmann,

    ich kann Ihnen vielleicht ein wenig Ihre Sorgen nehmen: Die Zahl der privaten Häuser und Wohnungen von Residenten oder Nichtresidenten, die aufgebrochen und besetzt werden, kann man an einer Hand zählen. Der Grund liegt darin, dass inzwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte schnell eingreifen, um das private Eigentum zu schützen. Anders liegt es bei Wohnungen und Häusern, die Banken gehören und leer stehen. Diese sind bevorzugtes Angriffsziel von Hausbesetzern, weil sie zum einen wissen, dass Banken und Großgrundbesitzer von der derzeitigen Linksregierung weniger Schutz erhalten und zum anderen manche Bank bereit ist, für die Räumung Geld zu zahlen.

    Eine Alarmanlage mit Aufschaltung an ein Sicherheitsunternehmen ist sicherlich der beste Schutz, um zu verhindern, dass sich Einbrecher in Ihrem Eigentum einnisten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Lutz Minkner

  12. Enning schreibt:

    All die Informationen sind irreführend: es hat sich nichts geändert.
    Die Finca meiner Tochter, direkt neben mir, ist vor 2 Wochen besetzt worden.
    Durch Sturm wurden 2 alte Dachbalken defekt u die Gefahr des Einsturzes bestand. Als der Bauunternehmer eintraf, war das Haus besetzt.
    Es wurde sofort eine Anzeige mit meinem Anwalt gemacht, die Polizei aber unternimmt nichts, sie wartet auf Nachricht vom Gericht. Seit 2 Wochen Funkstille.
    An meinem Geburtstag musste meine Tochter mit 6 Gästen in ein Hotel ziehen.
    Der pool konnte nicht gefüllt werden, Wasser von den Besetzern abgedreht. Aggressive Besetzer:
    …das ist mein Haus und das ist mein Wasser…

    • Walter Breidenbach schreibt:

      Guten Tag, Herr Enning,
      ich kann Ihre Wut gut verstehen. Die von uns veröffentlichten Informationen zum Thema der Hausbesetzungen und Ergänzungen sind zutreffend, aber jeder Einzelfall ist anders. Zur Zeit ist die Rechtslage so, dass die Polizei sofort eingreifen muss, es auch tut und räumt, wenn sich die Besetzer Zugang zum Haus durch Gewalt oder Einschüchterung verschafft haben. Ist dies nicht der Fall oder kann das nicht bewiesen werden, muss das Gericht eingeschaltet werden. Dabei kommt es darauf an, ob dem Besetzer z.B. eine Sozialwohnung zugewiesen werden kann. Die Begründung dieser vielen unverständlichen Rechtslage liegt darin, dass nach der spanischen Verfassung das Recht auf Eigentum oft hinter dem Recht eines jeden auf menschenwürdigen Wohnraum zurückstehen muss. Ändern kann dies nur die Politik. Die derzeitige Linksregierung hat daran kein Interesse. Aber im nächsten Jahr sind ja Wahlen!

      Bis dahin kann man nur raten, die Immobilie in Abwesenheit gut zu sichern, eine Alarmanlage einzubauen, damit der Einbruch unverzüglich bei der Polizei gemeldet werden kann, Eigentumsnachweise getrennt, z.B. in einem Bankschließfach, zu verwahren.

      Mit freundlichen Grüßen
      Minkner & Partner S.L.
      Lutz Minkner

  13. Haller schreibt:

    Guten Tag Herr RA Minkner.
    El Puerto 1 Cala D‘Or hat ein Problem mit einer besetzten Bank Wohnung.
    Bitte machen Sie ein Angebot um über den Rechtsweg Herr der Lage zu werden.

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