Mallorca-Immobilien und Hausbesetzungen

Hausbesetzungen zu Zeiten von Corona

Das Thema

Corona verhindert zur Zeit, dass Zweitwohnungsbesitzer – in gleicher Weise aus Deutschland wie vom spanischen Festland – ihre Ferienhäuser und Wohnungen auf Mallorca nicht besuchen können. In Deutschland wurde in einigen Zeitungsartikeln die Angst geschürt, Hausbesetzer und andere Einbrecher könnten diese Situation nutzen,  die nicht bewohnten Ferienhäuser auszuplündern oder zu besetzen. Auch Minkner & Partner hat zu diesem Thema Anfragen besorgter Eigentümer erhalten. Um es vorweg zu nehmen: Die Angst ist völlig unbegründet: Auf Mallorca ist kein einziger Fall einer Besetzung einer deutschen Ferienimmobilie in diesem Jahr bekannt. Dennoch wollen wir das Thema der Hausbesetzungen auf Mallorca an dieser Stelle noch einmal darstellen.

Hausbesetzungen auf Mallorca

Besonders nach der Immobilienkrise von 2008/2009 gab es auch in Spanien – und besonders in den Großstädten – Hausbesetzungen. Zunächst waren die „Okupas“ Menschen, die durch Kündigungen und Zwangsversteigerungen infolge der Krise obdachlos geworden waren und in leerstehenden Wohnraum, meist im Eigentum von Banken, eindrangen und diesen besetzten. Dabei fanden sie auch Unterstützung im linken politischen Spektrum, das auf die Verfassung verwies und das Recht auf menschenwürdiges Wohnen höher einstufte als das Recht auf Eigentum. Zu den politisch motivierten Besetzern gesellten sich dann klein-kriminelle Besetzer, die unter dem Deckmantel des Rechts auf menschenwürdiges Wohnen in fremde Wohnungen und Häuser einbrachen, sie ausplünderten oder sich dort einnisteten.

Auch auf Mallorca gab es in den vergangenen Jahren, hauptsächlich in Palma – Hausbesetzungen. Auch hier war überwiegend leerstehender Bestand aus Bankenbesitz betroffen. Besetzungen von Ferienwohnungen und -häusern gab es faktisch kaum. In den letzten Jahren zählte man nur eine Handvoll von Besetzungen von Zweitwohnsitzen. Von den Medien wurde hauptsächlich und immer wieder die Besetzung der ehemaligen Boris-Becker-Villa thematisiert: ein marodes, verwahrlostes, leerstehendes und ungesichertes Anwesen. Und der Besetzer: ein selbst ernannter Spinner-Guru, über den endlich mal die internationale Presse berichtete.

Die Rechtslage

Bis Juni 2018 konnten Eigentümer von besetzten Häusern vom Staat wenig Hilfe erwarten. Nur wenn die Polizei innerhalb von 48 bis 72 Stunden nach dem Einbruch und der Besetzung hinzugerufen wurde, wurden die Besetzer wieder aus der Immobilie entfernt. Ansonsten wurden die Eigentümer auf den Rechtsweg verwiesen. Und das konnte dauern. Mitte 2018 gab es dann – forciert durch liberale und konservative Parteien – ein neues Gesetz, das wenigstens das gerichtliche Verfahren auf maximal 20 Tage verkürzte und ein schnelles Räumungsurteil versprach. Insgesamt aber keine befriedigende Lösung. Auf Mallorca führte die Exekutive eine härtere Gangart gegen die Besetzer ein: Der oberste Staatsanwalt der Balearen, Bartomeu Barceló, wies die spanische Nationalpolizei an, Hausbesetzungen nach Möglichkeit zu unterbinden und alle legalen Wege auszuschöpfen, um die „Okupas“ sofort aus den besetzten Immobilien zu entfernen. Barceló rügte ausdrücklich den spanischen Gesetzgeber, der sich nicht traue, eine verlässliche gesetzliche Grundlage zu schaffen. Im Dezember 2019 rügten Mallorcas höchste Richter anlässlich einer Tagung in der Akademie für Rechtsprechung auf Mallorca, „dass die Politik sich anstrengen müsse, endlich klare Rahmenbedingungen zu schaffen“. Weil diese „klaren Rahmenbedingungen“ fehlen, hat sich inzwischen ein neuer Berufszweig entwickelt: Muskelbepackte Männer in schwarzer Kleidung bieten sich gegen geringe Bezahlung an, besetztes Eigentum „freizumachen“.

Aktuelle Lage und Lösungen

Immerhin: Barcelós „Null-Toleranz-Strategie“ scheint Wirkung zu zeigen: Die Zahl der Hausbesetzungen in Palma ist stark zurückgegangen, Zweitwohnsitze von Festlandspaniern oder anderen Nationalitäten bleiben verschont. Eine einfache Lösung, Hausbesetzungen zu vermeiden oder sofort zu beenden, ist seit eh und je eine Alarmanlage. Wird der Alarm ausgelöst und ist er auf eine Sicherheitszentrale oder Polizeistation aufgeschaltet, wird der Einbruch sofort festgestellt und die Polizei ist schnell vor Ort und räumt. Die Rechtsfragen traten und treten immer nur dann auf, wenn es den Eindringlingen über viele Tage möglich war oder ist, sich in der Immobilie einzunisten, um dann sogar mit gefälschten „Mietverträgen“ auf ihr vermeintliches Besitzrecht pochen zu können. Die Frage sei erlaubt: Warum gibt man einige Hunderttausend Euro oder gar Millionen für ein Ferienhaus aus und spart dann an einer Alarmanlage?!?

 

4 Kommentare zu “Mallorca-Immobilien und Hausbesetzungen

  1. Rudolf Holterau schreibt:

    Danke, Minkner & Partner. Dieser Beitrag beruhigt mich ungemein. Ich hoffe, dass wir bald wieder nach Mallorca reisen dürften.
    Rudolf Holterau

  2. Clemens Seifert schreibt:

    Die linke Regierung vom Festland und den Balearen hat jämmerlich versagt, weil sie nicht in der Lage ist, genügend Wohnungen im sozialen Wohnungsbau zu schaffen. Und dann noch Einbruch, Diebstahl und Hausbesetzung Verfassungsrang zu geben (Recht auf menschenwürdiges Wohnen), das schlägt dem Fass den Boden mitten ins Gesicht. Aber die Kommunisten sagten ja schon immer “Was Dein ist, ist auch Mein!”
    Clemes Seifert

  3. Christian Anders schreibt:

    Dieser Artikel nimmt als Aufhänger zwar die aktuelle Corona-Krise, beleuchtet aber leider nicht, dass der gegenwärtige Alarmzustand die rechtliche Situation der Eigner wieder verschlechtert hat, denn diese
    können mögliche Besetzer derzeit nicht auf die Straße setzen!

    • Lutz Minkner schreibt:

      Guten Tag, Herr Anders,

      Sie haben völlig Recht: Durch den Alarmzustand ist der Eigentümer eines Zweitwohnsitzes gehindert, einen etwaigen Besetzer (den es aber gar nicht gibt) persönlich auf die Straße zu setzen. So geht es aber auch dem Festlandspanier mit einem Zweitwohnsitz auf Mallorca oder einem Münchner mit Ferienhaus auf Sylt. Die Sicherheit des Hauses kann man durch Beauftragung Dritter und eine Alarmanlage lösen, den Spagat zwischen Gesundheit und Freiheit können wir leider nicht lösen, sondern nur daran arbeiten, schnelle und zugleich vernünftige Lösungen zu finden. So wie es aussieht, werden diese Fragestellungen Ende Juni/Anfang Juli 2020 gelöst sein.

      Mit freundlichen Grüßen
      Lutz Minkner

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