Mallorca Immobilien und der Brexit

Brexit: neue Hindernisse für Briten beim Kauf von Mallorca-Immobilien

Das Thema

Briten sind in Spanien und auf Mallorca nicht nur als Touristen, sondern auch als Immobilienkäufer willkommen. Immerhin machen die britischen Investoren auf Mallorca 16 % der Käufer aus. Das ist zwar nur die Hälfte der deutschen Investoren, aber immerhin eine beachtliche Wirtschaftsgröße. Dennoch und trotz des schwachen Pfundes ist die Nachfrage aus Großbritannien nach Mallorca-Immobilien ungebrochen. Doch das kann sich schnell ändern, wenn sie nämlich erfahren, dass ihrem Kaufinteresse nach Ausscheiden aus der EU erhebliche formale Hindernisse entgegen stehen. Das Haupthindernis bildet das „Gesetz 8/1975 vom 12.03.1975 über Gebiete und Einrichtungen, die für die nationale Verteidigung von Interesse sind“. Nach diesem Gesetz benötigen Ausländer, die aus Nicht-EU-Ländern kommen, für den Immobilienkauf auf Mallorca für bestimmte Immobilientypen einer Militärgenehmigung. Für viele ein Anachronismus, aber so ist die aktuelle Gesetzeslage.

Das Gesetz 8/1975

Dem Gesetz unterfallen zunächst Staatsangehörige aus Ländern, die nicht Mitglieder der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums sind, aber auch spanische Unternehmen, deren Kapital ausländischen natürlichen oder juristischen Personen aus Drittländern mit einem Anteil von mehr als 50 % gehören. Diesem Personenkreis ist es auf den Balearen untersagt, ohne Genehmigung der Militärbehörden „Eigentum an ländlichen oder städtischen Grundstücken mit oder ohne Gebäude zu erwerben oder Bauarbeiten und Errichtungen jeglicher Art vorzunehmen“. Weiter darf dieser Personen ohne Genehmigung „keine Übertragung und Änderung von Hypotheken, Dienstbarkeiten und anderen dinglichen Rechten über Liegenschaften“ vornehmen. Es kommt also auf die baurechtliche Qualität der Immobilie an: Grundsstücke in einer städtischen Zone –  zona urbana –  bedürfen keiner Militärgenehmigung. Das Gesetz betrifft nur Immobilien in einer ländlichen Zone – zona rustica.

Wie sehen die neuen Hürden für britische Investoren aus? Nun, Kaufinteressenten müssen nun für den Kauf eine Genehmigung des spanischen Verteidigungsministeriums einholen. Dazu sind die Vorlage der Pläne der fraglichen Immobilie mit Angabe der Grundbuch– und Katasterdaten, ein polizeiliches Führungszeugnisses und eine beglaubigte Passkopie notwendig. Keine allzu hohen Hürden. Aber – dieses Procedere ist zeitaufwändig und dauert erfahrungsgemäß mehr als sechs Monate. Die Vertragsparteien sollten diese Umstände in ihre Überlegungen einkalkulieren und geräumige Optionsfristen vereinbaren.

Diese Thematik ist wahrscheinlich bei den Brexit-Verhandlungen nicht gesehen worden. Die Regierungen sollten an einer Regelung arbeiten, die diese Hürden für britische Investoren entfallen lässt. Dies ist sicherlich in beiderseitigem Interesse.

4 Kommentare zu “Mallorca Immobilien und der Brexit

  1. Phil Williams schreibt:

    Schadenfreude ist nicht angebracht, da ich mir ein Europa ohne Großbritannien nicht vorstellen mag. Nach Vollzug des Brexit ist aber alles Jammern zu spät. Wir alle müssen damit leben und daraus das Beste machen.

    Phil Williams

  2. Ben Fuller schreibt:

    Villa in Urbanisation ja, Finca auf dem Lande nein – bzw. nur mit Militärgenehmigung. Wer soll den sinn verstehen?

    Ben Fuller

  3. Lutz Minkner schreibt:

    Ausländer aus EU-Drittstaaten brauche die Militärgenehmigung nur dann, wenn sie Immobilien in einer “zona rustica”, also auf ländlichem Gebiet erwerben wollen. Und noch einmal: Das Gesetz ist von 1975 und trifft nicht nur “Nach-Brexit-Briten”, sondern gilt auch z.B. für US-Amerikaner und Russen, die auf Mallorca eine Immobilie kaufne wollen. Dennoch, die Militärstrategen sollten überlegen, ob es dieses gesetzes überhaupt noch bedarf.

    Lutz Minkner

  4. Michael Moog schreibt:

    Die Regeln für den Erwerb von Immobilieneigentum ist für EU Ausländer schon komplex und kompliziert auf den Balearen.
    Wir überlegen schon einige Zeit uns auf Mallorca eine Immobilie zum Eigennutz anzuschaffen.
    Ständige Neuerungen, Verschärfungen und die steuerlichen und rechtlichen- erbtechnischen Hürden sind wesentlich komplexer
    und höher wie im Heimatland Deutschland. Auch das war bisher noch ein Hemmschuh den Schritt zu wagen.

    Nun ist Großbritannien nicht mehr in der EU. Wenn aus reinen wirtschaftlichen Erwägungen dann ständig Erleichterungen
    und Abmilderungen der Folgen sich daraus ergeben, kann das auch andere Länder der EU animieren aus der EU auszutreten
    und gleiche Lockerungen zu bekommen.
    Das kann nicht sein. GB und EU hatten ewig Zeit eine Lösung zu finden. Nun sind sie raus. Und raus ist raus. Dann mögen
    die Briten doch ihre Regierung zur Verantwortung ziehen. Denn Mr. Johnsen wollte das um jeden Preis.
    Vielleicht kehren sie dann irgendwann zurück in die EU. Aber jetzt müssen die Briten und die EU mit dem „Brexit“ leben.
    Raus ist nunmal raus und das nicht nur „ein wenig“ !

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