Mallorca Wohnung verkaufen – Checkliste für den Verkäufer

Ich will meine Mallorca-Wohnung verkaufen – Die wichtigsten Schritte und Überlegungen des Verkäufers

Erste Überlegungen

Mallorcas Immobilienmarkt boomt, und viele Berufene und Unberufene geben Tipps, worauf der Käufer zu achten hätte, um sicheres Eigentum auf der Insel zu erwerben. Beim Notartermin sitzen aber immer zwei Parteien, nämlich Käufer und Verkäufer zusammen. Auch der Verkäufer muss sich über den aktuellen Markt informieren, einen marktgerechten Preis finden, zu dem er seine Immobilie anbieten will, muss einen geeigneten Makler auswählen, muss diverse Dokumente über seine Immobilie zusammentragen und schließlich auch berechnen lassen, welche Steuern beim Verkauf anfallen und was ihm danach netto aus dem Verkauf übrig bleibt.

Die Gründe, warum ein Eigentümer seine Mallorca-Immobilie verkauft, sind vielfältig: Viele verkaufen, weil sich ihre Lebensumstände verändert haben – sie suchen eine größere/kleinere/andere Immobilie auf Mallorca, weil die Familie gewachsen ist, weil die Kinder aus dem Haus sind, weil sie dauerhaft auf Mallorca leben wollen, weil sie lieber in Palma oder auf dem Land als an der Küste leben wollen, und, und, und.

Der Immobilienmarkt Mallorcas 2022

Hat sich ein Eigentümer entschlossen, seine Mallorca-Wohnung zu verkaufen, muss er sich – genauso wie der Kaufinteressent – einen Überblick über den aktuellen Immobilienmarkt Mallorcas und die aktuelle Preisentwicklung verschaffen. Dazu gibt es Daten des Nationalen Statistikinstituts (INE) die Quartalsweise veröffentlicht werden. Nach dieser Statistik betrug die Preissteigerung im letzten Quartal 2021 im Vergleich zum Vorquartal 9,6 % (der spanische Durchschnitt lag bei 6,4 %). Dabei werden im hochpreisigen Segment ab 500.000 € über 50 % der Käufe von kaufkräftigen ausländischen Interessenten getätigt. Während noch 2012 insgesamt 520 Kaufverträge auf den Balearen von Ausländern vorgenommen wurden, waren es nach einer Statistik des Verbandes der Registerbeamten in 2021 exakt 2.157, davon 1.889 Käufer aus EU-Ländern. Die Prognosen der Immobilienwirtschaft zeigen für 2022 einen weiteren Aufwärtstrend, der insbesondere bei deutschen Käufern beflügelt wird durch Strafzinsen auf Kontoguthaben und Inflationsängste mit Inflationsraten wahrscheinlich im zweistelligen Bereich.

Wie finde ich einen marktgerechten Preis?

Ein Verkäufer wird sich schwer tun, ohne Hilfe von Experten einen marktgerechten Preis für seine Immobilie zu ermitteln. Oft stehen Emotionen und subjektive Einschätzungen einer objektiven Bewertung entgegen. Aber keine Bange. Hier kann man auf die bewährte Unterstützung von erfahrenen Maklern oder Immobilien-Sachverständigen zurückgreifen. Beide Berufsgruppen (bei den Maklern nur die großen und alteingesessenen) verfügen über umfangreiche Dateien mit Vergleichswerten, die eine seriöse Ermittlung des Verkehrswertes ermöglichen. International sind dabei als Bewertungsverfahren das Sachwert-, das Ertragswert- und das Vergleichswertverfahren anerkannt. Bei selbstgenutzten Wohnungen auf Mallorca kommt meist eine Mischung von Sachwert- und Vergleichswertverfahren zur Anwendung.

Die Auswahl des Maklers

Mancher verkaufswillige Eigentümer versucht, seine Immobilie ohne die Einschaltung eines Maklers zu verkaufen. Dabei wird häufig das umfangreiche Leistungspaket des Maklers nicht richtig eingeschätzt: Der Makler ist, wie schon ausgeführt, bei der Bewertung der Immobilie fast unerlässlich. Er kennt seinen Markt, kennt Vergleichsimmobilien und die dafür erzielten Kaufpreise. Er hat ein Interessentenportfolio, für das er sehr genau das Anforderungsprofil der Interessenten ermittelt hat und sehr zielgerichtet Interessenten für eine konkrete Immobilie ansprechen kann. Gelegentlich tauchen auch Zweifelsfragen bezüglich der Legalität einer Immobilie auf. Diese klärt der erfahrene Makler im Vorfeld, ggfs. unter Einschaltung von Architekten und Rechtsanwälten. Oft brauchen Immobilien kleine Reparaturen oder Dekorationen, die mit wenig Aufwand die Verkaufsmöglichkeiten steigern. Hier kann der erfahrene Makler Optimierungsmöglichkeiten vorschlagen. Sodann entwickelt der Makler eine Verkaufsstrategie, individuell für jedes Verkaufsobjekt. Er führt die Besichtigung durch und moderiert die Vertragsverhandlungen, holt die notwendigen Unterlagen ein und bereitet den Notartermin vor. Er überwacht die Zahlungen und die Vertragsabwicklung und bietet zudem einen guten After-Sale-Service. Zwar zahlt in Spanien regelmäßig der Verkäufer die Maklerprovision, letztendlich aber der Käufer, da die Provision in den Endverkaufspreis einkalkuliert ist. Warum also auf die Hilfe eines erfahrenen Maklers (bestens ein Mitglied des Maklerverbandes ABINI) verzichten?

Welche Dokumente benötige ich für den Verkauf?

Wer eine Mallorca-Wohnung verkaufen will, muss spätestens im Notartermin eine Vielzahl von Dokumenten vorlegen. Bei der Beschaffung dieser Dokumente wird der eingeschaltete Makler oder ein Rechtsanwalt/Steuerberater behilflich sein. Die wichtigsten Dokumente sind:

1. Auszug aus dem Eigentumsregister (Grundbuchauszug),

der belegt, wer eingetragener Eigentümer ist, eine genaue Beschreibung der Immobilie enthält und Auskunft gibt, ob die Immobilie mit Hypotheken, Dienstbarkeiten oder Pfändungen belastet ist.

2. Bescheide und Quittungen über die Zahlung der Grundsteuer (IBI) und Müllabfuhrkosten der letzten vier Jahre,

weil für diese Steuern und Kosten nicht  nur der Verkäufer, sondern auch die Immobilie haftet.

3. Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cedula de Habitabilidad)

Dieses Zertifikat belegt, dass die Wohnung zu Wohnzwecken zugelassen und abgenommen ist.

4. Energiezertifikat

Ohne Vorlage eines gültigen Energiezertifikats darf der Notar den Kaufvertrag nicht beurkunden.

5. Unterlagen der Eigentümergemeinschaft

wie Satzung, Hausordnung, letzte Protokolle der Eigentümerversammlungen und eine Bescheinigung des Präsidenten/Verwalters, dass der Verkäufer keine Schulden bei der Gemeinschaft hat.

6. Rechnungen und Quittungen der Versorgungsträger

Und schließlich muss der Verkäufer dem Käufer die letzten quittierten Rechnungen der Versorgungsträger (Strom, Wasser, Gas, Versicherung, Alarmanlage, Versicherung, etc.) vorlegen.

Welche Steuern hat der Verkäufer zu zahlen? Was bleibt übrig?

Für viele Verkäufer ist die wichtigste Frage, welche Steuern beim Verkauf anfallen und was er vom erzielten Kaufpreis netto für sich behalten kann. Die wesentlichen Steuern und Kosten, die der Verkäufer beim Verkauf seiner Mallorca-Wohnung zu zahlen hat, sind die Gewinnsteuer, die Wertzuwachssteuer und die Maklerprovision.

1. die Gewinnsteuer

Der Gewinn aus dem Verkauf einer Spanienimmobilie, die im Eigentum eines Nichtresidenten steht, ist in Spanien zu versteuern. Der Gewinn errechnet sich aus der Differenz zwischen dem ursprünglichen Anschaffungspreis (zzgl. damaliger Nebenkosten wie Mehrwertsteuer oder Grunderwerbsteuer, Notar- und Registerkosten, wertsteigernder Investitionen) und dem Verkaufserlös. Der nichtresidente Verkäufer hat auf den so ermittelten Gewinn 19 % Gewinnsteuern zu zahlen, und zwar unabhängig davon, wie lange er die Immobilie im Eigentum hatte. 3 % vom beurkundeten Kaufpreis muss der Käufer einbehalten und als A-Conto-Zahlung auf die Einkommensteuerschuld des Verkäufers an das Finanzamt abführen.

2. die Wertzuwachssteuer

Zusätzlich hat der Verkäufer an die örtliche Gemeinde eine Wertzuwachssteuer (Plusvalia) zu zahlen, die den Wertzuwachs von Grund und Boden seit dem letzten Beurkundungsvorgang besteuert. Hierzu bedarf es einer individuellen Berechnung, wozu man den Katasterwert des Bodens, die Dauer des Besitzes und einen Berechnungsfaktor der jeweiligen Gemeinde benötigt. Diese Berechnung erledigt für den Verkäufer der eingeschaltete Makler oder der Rechtsanwalt/Steuerberater.

3. die Maklerprovision

Und schließlich hat, wie schon oben ausgeführt, im Regelfall der Verkäufer die Maklerprovision zu zahlen. Diese kann bei der Berechnung der Gewinnsteuer ebenfalls in Abzug gebracht werden.

Ein Bonbon zum Schluss: Wenn die Mallorca-Wohnung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken (also z.B. nicht zur Vermietung) genutzt wurde, muss der Verkaufsgewinn in Deutschland   n i c h t  versteuert werden. Sollte wegen vorgenommener Vermietung diese Regel nicht greifen, ist der Verkauf in Deutschland nicht steuerbar, wenn die Mallorca-Wohnung mehr als 10 Jahre gehalten wurde.

2 Kommentare zu “Mallorca Wohnung verkaufen – Checkliste für den Verkäufer

  1. Erika Schmidtlein schreibt:

    Eine gelungene Zusammenfassung der wichtigsten Gesichtspunkte für den Verkäufer beim Verkauf einer Wohnung auf Malorca. Wir sind gerade in der Phase zu überlegen, ob wir unser Haus auf Mallorca verkaufen sollen, um den Kindern schon vorab etwas aufs erbe auszuzahlen und uns etwas Kleineres zu mieten. Gern kommen wir auf Sie zu, wenn es soweit ist. Wir sind bei Ihnen sicherlich bestens aufgehoben.

    Erika Schmitlein, Berlin

  2. Hinrich Larsen schreibt:

    Hallo, Minkner-Team,

    interessant ist der letzte Hinweis, dass der Gewinn in Deutschland nicht zusätzlich unter Anrechnung der in Spanien gezahlten Steuer zu versteuern ist. Ich hatte das in anderen Veröffentlichungen anders gelesen.

    Beste Grüße
    Hinrich Larsen

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