Deutscher Führerschein – gültig in Spanien?

Das Thema

Ist mein deutscher Führerschein auch in Spanien gültig, und bin ich berechtigt, mit meinem deutschen Führerschein in Spanien ein eigenes oder ein gemietetes Fahrzeug zu führen? Grundsätzlich ja! Denn nach der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments, in Spanien umgesetzt mit dem real Decreto 818/2009 vom 08.05.2009, werden deutsche Führerscheine in allen Mitgliedsstaaten der EU anerkannt. Davon gibt es nur wenige Ausnahmen, nämlich wenn der Führerschein-Inhaber noch nicht 18 Jahre alt ist oder spezielle Führerscheinklassen nicht in anderen Mitgliedsstaaten anerkannt sind. Dennoch hört man häufig, dass deutsche Führerscheine in spanische Führerscheine umgetauscht werden müssen. Welche Bewandtnis hat es damit?

Die Rechtslage

Zwar gilt grundsätzlich die EU-weite Anerkennung von in der EU ausgestellten Führerscheinen, jedoch greift nationales Recht dann, wenn z.B. ein Residenter mit deutschem Führerschein im Vergleich zu einem Residenten mit spanischem Führerschein bevorzugt werden würde. Deutsche Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, haben eine unbefristete Gültigkeitsdauer; deutsche Führerscheine, die nach dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, haben eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren.  Diese Unterscheidung ist ausschlaggebend für die folgende Regel: Deutsche befristete Führerscheine müssen erst nach 15 Jahren Gültigkeitsdauer in einen spanischen Führerschein umgetauscht werden. Deutsche unbefristete Führerscheine von Inhabern, die nach dem 19.01.2013 ihren Wohnsitz seit mehr als 2 Jahren in Spanien haben, müssen diesen in der zuständigen spanischen Straßenverkehrsbehörde in einen spanischen Führerschein umtauschen. Wer der Umtauschpflicht nicht fristgerecht nachkommt, kann mit einer Geldstrafe von 200 € belegt werden.

Sobald man in Besitz eines spanischen Führerscheins ist, hat man in Spanien auch eine „Punktekonto“, das mit der „Verkehrssünderkartei“ in Flensburg vergleichbar ist. Das spanische Punktekonto ist von Anfang an mit einem Punkteguthaben ausgestattet, bei Fahranfänger von bis zu 3 Jahren mit 8 Punkten, bei erfahrenen Fahrern mit 15 Punkten. Ist das Guthaben aufgebraucht, ist Schluß mit Lustig, und der Führerschein wird eingezogen.