Nochmals: Folgen der Entscheidung des EuGH zur spanischen Erbschaft- und Schenkungsteuer
Wie wir in der Vorausgabe des Newsletters berichteten, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 03. September 2014 die Regelungen der spanischen Erbschaft- und Schenkungsteuer für unzulässig erklärt, weil sie Residente in den verschiedenen Autonomen Regionen einerseits und auch Nichtresidente im Verhältnis zu Residenten diskriminiert. Die Folgen dieser Entscheidung sind noch nicht überschaubar. Die Zentralregierung hat allerdings recht schnell auf die Entscheidung reagiert. Die regierende PP hat bereits am 25. September 2014 im Balearenparlament einen Gesetzentwurf eingebracht, der z.B. vorsieht – dies ist für unsere Kunden die wichtigste Frage-, dass nichtresidente Erben mit residenten Erben bezüglich eines Nachlasses auf den Balearen gleich gestellt werden und zukünftig nur 1 % Erbschaftsteuer zu zahlen haben. Es wird davon ausgegangen, dass dieses Gesetz in den nächsten Wochen verabschiedet wird. Newsletter wird weiter berichten, wenn das parlamentarische Verfahren fortgeschritten ist. Insofern handelt es sich um eine wichtige Information im Zusammenhang mit Immobilien auf Mallorca.
Zeit wird es, dass der Europäische Gerichtshof der spanischen Politik mal wieder auf die Finger haut. Es ist immer wieder das gleiche Spiel: über Jahre und Jahrzehnte plündern die Spanier die Nichtresidenten – erst bei der Gewinnsteuer, nun bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer – aus und dann lassen sie sich Zeit, die Beute wieder heraus zu rücken und hoffen auf die Gnade der Verjährung. Jeder, der zu viel gezahlt hat, sollte schnellstens zum Rechtsanwalt gehen. Thomas wenzlau