Plusvalia teilweise verfassungswidrig – nur für 13 Tage!

Plusvalia teilweise verfassungswidrig – nur für 13 Tage!

Das Thema

Bei jedem Verkauf (ebenso Erbschaft und Schenkung) partizipiert der Fiskus nicht nur am Gewinn in Form der Gewinnsteuer (Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn – bei Nichtresidenten 19 %, bei Residenten zwischen 19 % und 26 %), sondern auch in Form der Plusvalia (Wertzuwachssteuer), die den Gemeinden zusteht. Die Wertzuwachssteuer besteuert den Wertzuwachs von Grund und Boden (nicht der Baulichkeiten) seit dem letzten Veräußerungsvorgang. Grundlagen sind der Katasterwert, ein gemeindlicher Koeeffizient und die Haltedauer. Die Berechnungsgrundlagen wurden von vielen Bürgern in der Vergangenheit als willkürlich und ungerecht gerügt und auch gerichtlich angegriffen, zumal auch dann eine Wertzuwachssteuer verlangt wurde, wenn der Verkäufer keinen Gewinn erlangt, ja bisweilen, besonders bei Krisen, mit Verlust verkauft hatte. Nachdem mehrere Untergerichte die Berechnungsgrundlage der Plusvalia gerügt, der spanische Gesetzgeber aber jahrelang keine Änderung herbeigeführt hatte, hat sich jetzt das spanische Verfassungsgericht mit diesem Thema befasst.

Das sagt das Verfassungsgericht

Mit seiner Entscheidung vom 26.10.2021 erklärte das Verfassungsgericht die gesetzliche Grundlage der Wertzuwachssteuer insoweit als verfassungswidrig, als die Steuerbemessungsgrundlage für die Wertsteigerung willkürlich und ungerecht sei und dass insbesondere der Gesetzgeber aufgefordert wird, solche Verkaufs-, Erbschafts- oder Schenkungsvorgänge nicht mit einer Wertzuwachssteuer zu belasten, wenn tatsächlich kein Wertzuwachs eingetreten sei.

Viele frohlockten nun, dass zukünftig bzw. bis zur Neufassung des Gesetzes unter Beachtung der Rechtsauffassung des Verfassungsgerichts keine Wertzuwachssteuer mehr erhoben werden könne. Für die Gemeinden wären Einnahmeausfälle von mehreren Milliarden Euro (jährlich) die Folge gewesen.

Die Freude der Steuerzahler währte nur 13 Tage!

Doch da machten die Steuerzahler die Rechnung ohne den spanischen Gesetzgeber. Dieser hatte – nach jahrelangem Rechtsmissbrauch – die Entscheidung des Verfassungsgerichts wohl vorhergesehen und schon den Entwurf eines neuen Gesetzes zur zukünftigen Berechnungsgrundlage der Plusvalia in der Schublade. Schon am 08.11.2021 wurde ein königliches Gesetzesdekret veröffentlicht. Mit den neuen Vorschriften soll die Berechnung des Wertzuwachses eines Grundstücks besser an die Realität des Immobilienmarktes angepasst werden. Dazu wird es neue Koeffizientzen geben, die jährlich angepasst werden sollen. Für die Berechnung sollen zukünftig zwei Alternativen angeboten werden, von denen der Steuerzahler die günstigste auswählen kann. Die eine Methode wendet den neuen Koeffizienten auf den Katasterwert zum Zeitpunkt des Eigentümerwechsels an, die andere die Differenz zwischen dem Kauf- und Verkaufswert. Die Gemeinden haben sechs Monate Zeit, ihre Steuerverordnungen in Bezug auf die Plusvalia anzupassen.

Streitig ist unter Experten, ob diese Neufassung tatsächlich den Anforderungen des Verfassungsgerichts genügt.

3 Kommentare zu “Plusvalia teilweise verfassungswidrig – nur für 13 Tage!

  1. Hans Huber schreibt:

    Darum habe ich kein Vertrauen in die spanische Rechtsprechung und Politik: Da wird jahrelang rechtswidrig eine Steuer kassiert. Das Gericht spricht dem Dieb sogar für die Vergangenheit noch die Beute zu. Und dann bastelt sich die Politik in Windeseile ein neues Gesetz, um auch in Zukunft abkassieren zu können. Pfui Deibel.

    Hans Huber, München

  2. Jan-Peter Hertig schreibt:

    Das wird noch viele gerichtliche Auseinandersetzungen geben. Zumal die Sinnhaftigkeit dieser Steuer fraglich ist. Ein und derselbe Vorgang wird ja offensichtlich doppelt besteuert: die Wertsteigerung der Immobilie – einmal mit der Plusvalia und noch einmal mit der Gewinnsteuer im Rahmen der Einkommensteuer. Da muss man sich nicht wundern, dass bei dieser Unmoral des Staates auch der Steuerzahler unmoralisch agiert, nämlich Steuern hinterzieht!

    Jan-Peter Hertig

  3. Käthe Kolberg schreibt:

    Die neuen Koeffizienten legt ja wohl die Gemeinde fest. Man darf gespannt sein, welche Tricks sich die Finanzleute der Gemeinden ausdenken, um die Immobilieneigentümer weiter auszuplündern.

    Käthe Kolberg

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