Ein neues Steuersparmodell

Schenken mit „warmer Hand“ – Ein neues Steuersparmodell

Beim Schenken unter Lebenden mit gleichzeitigen Pflichtteilsverzicht zahlt man bis 700.000 € nur 1 % Steuern.

Will ein Nichtresidenter seine Spanien-Immobilie – egal ob Finca, Haus, Wohnung oder Villa – an seine Kinder vererben, gilt zur Zeit (!) bei einem Nachlasswert bis zu 700.000 € der Steuersatz 1 %. Da die spanische Regierung erklärtermaßen an einer Erhöhung der Erbschaftsteuersätze arbeitet, suchen viele Eigentümer nach Wegen, die Immobilie zu Lebzeiten an die Kinder zu übertragen. Zunächst denkt am an Schenkung oder Verkauf. Doch beide Übertragungsarten sind teuer: Bei der Schenkung fallen 7 % Schenkungsteuer an, bei Verkauf 8 – 11 % Grunderwerbsteuer. Und dazu kommt für den Übertragenden noch eine bittere Pille: Neben den bereits erwähnten Schenkung- oder Grunderwerbsteuern fällt auf der Seite des Übertragenden noch eine Gewinnsteuer in Höhe von 19 % auf die Differenz zwischen Anschaffungswert und Kosten und dem Übertragungswert an. Ein gutes Geschäft? Ja, für den Fiskus.

Findige Steuerberater haben nun eine Lücke entdeckt und empfehlen die Übertragung des Nachlasses in Form einer Vorerbschaft mit zukünftigem Pflichtteilsverzicht seitens der Kinder. Mit dieser Vertragsgestaltung fallen bei 700.000 € nur 1 % (bei mehreren Erblassern – Eltern – und mehreren Kindern multipliziert sich der Betrag entsprechend). Diese Schenkung unter Pflichtteilsverzicht mit einer Steuerlast von nur 1 % und ohne Anfall einer Gewinnsteuer auf Seiten des Verfügenden ist von der Steuerverwaltung in Madrid als zulässiges Modell anerkannt worden. Die Notare der Balearen sind mit diesem neuen Fragenkreis vertraut, ebenso die Grundbuchführer der Balearen. Diese Gestaltungsform findet verständlicherweise Beim Fiskus wenig Wohlgefallen, weshalb davon auszugehen ist, dass er versuchen wird, diese Lücke mit neuen Regelungen zu füllen, die ihm die weiteren Einnahmen aus der Gewinnsteuer bei Schenkungen oder Verkäufen im Eltern-Kind-Verhältnis sichern.

Betroffene sollten deshalb umgehend einen versierten Rechtsanwalt oder Steuerberater konsultieren.

2 Kommentare zu “Ein neues Steuersparmodell

  1. Lars Meyer schreibt:

    Guten Tag,
    hierzu ein Frage? Was passiert mit der Plusvalia? Ist diese bei Übertragung nach dem von Ihnen vorgeschlagenen Modell zu zahlen?
    Eine weitere Frage: Als Nichtresident wird einem Residenten das vollumfängliche Wohnrecht an der Immobilie eingeräumt. Muss dann die Einkommenssteuer für Nichtresidenten (Versteuerung des Wohnvorteils) gezahlt werden? Die Besteuerungsgrundlage entfällt ja dann durch das Wohnrecht der anderen Person.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lars Meyer

  2. Horst Jepp schreibt:

    Sehr geehrter Herr Breidenbach,

    vielen Dank für Ihre anregende Empfehlung, eine Immobilie in Form einer Vorerbschaft mit zukünftigen Pflichtteilsverzicht an die Kinder zu übertragen. Wir haben einen Rechtsanwalt hier auf Mallorca konsultiert, der uns aber erklärte, dass das von Ihnen beschriebene Modell für Nichtresidenten trotz des Urteils der Steuerverwaltung in Madrid mit dem Risiko verbunden ist, von dem jeweiligen Finanzbehörde anerkannt zu werden. Das Finanzverwaltung hat 5 Jahre nach Kenntnis dieser Vorerbschaft noch die Möglichkeit, Steuern wie bei einer Schenkung oder Verkauf an die Kinder nachzufordern.
    Beurteilen Sie das nach Ihren Erfahrungen seit Ihrem Kommentar vom 3. Januar 2019 auch so?

    Beste Grüße

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