Unerlaubte Ferienvermietung – Bußgelder aufgehoben

Unerlaubte Ferienvermietung: Bußgeld für Airbnb aufgehoben

Das Thema

Im Jahre 2017 erließ die Balearen-Regierung ein umfangreiches Regelungswerk zur Ferienvermietung auf den Balearen. Erklärtes Ziel dieser Regelungen war es, die Ferienvermietung von privaten Wohnungen zu verhindern oder zu beschränken, weil nach Ansicht der Linksregierung dadurch regulärer Wohnraum dem normalen Mietmarkt entzogen werde. Vermieter, die an Feriengäste vermieten wollten, mussten in einem aufwändigen Verfahren eine Lizenz beantragen (die nur für wenige Zonen Mallorcas und gegen hohe Gebühren erteilt wurden), sich registrieren lassen und in allen Anzeigen in Medien die Registrierungsnummer angeben. Durch diese Vorschriften wurde das Angebot von privat angebotenen Ferienvermietungen deutlich ausgedünnt.

Dennoch boten zahlreiche Wohnungseigentümer ihre Wohnungen ohne Lizenz in Internet-Portalen an und gaben dabei auch keine Registrierungsnummer an – weil sie keine hatten. Für derartige Verstöße gegen das Regelungswerk sind für Vermieter Geldbußen bis zu 40.000 € angedroht, für die Portale Bußgelder bis zu 400.000 €. Da die Einzelverfolgung der Balearen-Regierung zu aufwändig erschien, ging die Regierung zunächst nur gegen die (zahlungskräftigen) Portale vor und verhängte u.a. gegen Airbnb ein Bußgeld in Höhe von 300.000 €. Hiergegen erhob Airbnb Klage und obsiegte in zwei Instanzen mit der Folge, dass das Bußgeld in Höhe von 300.000 € aufgehoben wurde.

Das sagt das Gericht

In formaler Hinsicht stellt der Oberste Gerichtshof der Balearen fest, dass die Tätigkeit von Airbnb im Einklang mit einer Gemeinschaftsrichtlinie der EU (Artikel 15 der Richtlinie 2000/31 / EG) stehe und dass das Regelungswerk zur Ferienvermietung in einigen Passagen dem höherrangigen Europäischen Recht und dem Primat des Gemeinschaftsrechts widerspreche und daher nichtig sei.  Nach den EU-Vorgaben über den elektronischen Warenverkehr habe Airbnb lediglich eine „neutrale, technische und automatisierte Vermittlungsfunktion“ beim Angebot von Ferienwohnungen. Auch habe Airbnb seinen Sitz in Irland, weshalb das dortige Recht zur Anwendung komme (hierüber wird man trefflich streiten können).

In der Sache selbst führt das Gericht in seinen Entscheidungsgründen aus, dass die gesetzliche Anforderung, bei der Bewerbung von Ferienimmobilien die jeweilige Registrierungsnummer anzugeben, nur den jeweiligen Anbieter/Eigentümer der Wohnung treffen könne, nicht aber ein reines Vermittlungsportal wie Airbnb es sei. Man könne von Airbnb nicht verlangen, in ein aufwändiges und detailliertes Prüfungsverfahren hinsichtlich einer Registrierung der Wohnung des Anbieters einzutreten.

Im Übrigen seien die von den Balearen-Behörden gefertigten Screenshots von Anzeigen aus dem Airbnb-Portal keine zulässigen Beweismittel (auch hierüber wird man trefflich streiten können). Insgesamt sei somit die von der Balearischen Landesregierung ausgesprochene Geldbuße null und nichtig. Die Linksregierung erwägt, das Verfassungsgericht anzurufen.

 

3 Kommentare zu “Unerlaubte Ferienvermietung – Bußgelder aufgehoben

  1. Juan Carlos Verdaguer schreibt:

    Da muss man sich doch fragen, welche Gurkentruppen von Rechtsanwälten denn die Balearen-Regierung beraten. Kennen die nicht das Europäische Recht? Diese Peinlichkeit und Kosten – die ja letztlich wir alle zahlen – hätte man sich ja wohl ersparen können. Oder ist diese rechtsbeugende Politik strategisch und mit der Hoffnung versehen “Es werde schon gutgehen!”. Dieser Fall reiht sich ein in eine Reihe gleicher Unrechtshandlungen der Regierung. Ich erinnere nur an das Fiasko um den Soller-Tunnel: Da wird der Betreiber des Soller-Tunnels enteignet, das Gericht erklärt die Enteignung für unzulässig, und nun müssen wohl 30 Millionen Euro Schadenersatz gezahlt werden. Naja, der Wahltermin rückt ja näher …..

    Juan Carlos Verdaguer, Palma

  2. Jens Hinrichs schreibt:

    Mit dem Gesetz und den verhängten Strafen konnte die Regierung gut auf Stimmenfang gehen. Das Resultat wird die Wähler wenig erfreuen.

    Jens Hinrichs

  3. Christian Hörbiger, Wien schreibt:

    Hallo, Team von Minkner & Partner!

    Die Doppelklatsche für die Balearen-Regierung erfreut mich sehr. Die Regulierung des Ferienwohnungsmarktes ist doch eindeutig eine Zwangswirtschaft, wie wir sie aus kommunistischen Staaten kannten. Die Linksregierung hat aus dem Untergang des Ostblocks in Europa offenbar nichts gelernt.

    Ihr Christian Hörbiger

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