Balearen: Vermögensteuer bleibt auch 2018

Balearen: Vermögensteuer bleibt auch 2018

Seit 2011 machen die Regierungen der Balearen ihren Bürgern für das jeweils kommende Jahr ein höchst unbeliebtes Geschenk, in dem sie die Erhebung der Vermögensteuer für ein weiteres Jahr verlängert. Nun also wurde sie im vergangenen Dezember bis zum 31.12.2018 befristet verlängert. Was nach einem gewissen Automatismus aussieht, ist tatsächlich eine gesellschaftspolitische Entscheidung der Linksregierung zur Verteilung des Vermögens, also auch Immobilien auf Mallorca, von oben nach unten, nämlich eine „Reichensteuer“. Das zeigt sich insbesondere daran, dass in der von einer Minderheitsregierung der PP regierten Autonomen Region Madrid die Vermögensteuer mit 100 % „bonifiziert“ wird, also faktisch abgeschafft ist.

Ungerecht und wirtschaftlich unsinnig

 Von den 35 OECD-Staaten erheben heute nur noch sechs (Griechenland, Liechtenstein, Norwegen und einige Schweizer Kantone, sowie Island und Spanien begrenzt) eine Vermögensteuer. In Frankreich hat sie Macron gerade abgeschafft. Liest man die überzeugenden Gründe der einzelnen Staaten, die die Vermögensteuer abgeschafft haben, so lassen sie sich wie folgt zusammen fassen:

  1. In Deutschland z.B. hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, dass die Vermögensteuer gegen das Grundgesetz verstößt, weil es nicht möglich sei, Geld- und Sachvermögen einheitlich zu bewerten. Eine Problematik, die wir auch im Bereich der Erbschaftsteuer bei der Bewertung von Immobilien und Betriebsvermögen kennen.
  2. Fast alle Länder haben erkannt, dass der Bürokratieaufwand bei der Vermögensbewertung und der Steuererhebung in keinem vernünftigen Verhältnis zum Ertrag steht. In Deutschland war man zu dem Ergebnis gekommen, dass die Erhebung der Vermögensteuer mehr eine Beschäftigungstherapie für Finanzbeamte war und keinen nennenswerten Beitrag zum Finanzhaushalt leistete.
  3. Weiter wurde erkannt, dass dann, wenn Unternehmen mit Vermögensteuer belastet werden, die Wettbewerbsfähigkeit in Europa beeinträchtigt wird und Unternehmer ins steuerbegünstigte Ausland vertrieben werden. Bei Personengesellschaften, die wir ja insbesondere im Mittelstand finden, wird die Erhebung der Vermögensteuer als enteignungsgleiche Maßnahme angesehen, die letztlich Arbeitsplätze gefährdet, denn die Vermögensteuer ist eine Substanzsteuer, die auch dann zu zahlen ist, wenn das Unternehmen keine Gewinne abwirft. Dies kann letztlich zur Insolvenz der Unternehmen führen. Diese Quasi-Enteignung geschieht in den Ländern, die Vermögensteuer erheben,  im Übrigen mehrstufig, dann im Schnitt findet alle 30 Jahre ein Generationswechsel statt, bei dem durch Erbschaftsteuern ebenfalls die Substanz des Unternehmens und damit seine Wettbewerbsfähigkeit angegriffen wird.
  4. Und schließlich das bekannte Argument: Die Vermögenden haben auf ihr Vermögen, während sie es erwirtschafteten, bereits Einkommensteuer gezahlt. Hier sind bereits die „Reichen“ – und das ist auch richtig so – wegen des progressiven Einkommensteuertarifs deutlich mehr zur Kasse gebeten worden als die Bezieher kleiner Einkommen. Auch bei geerbtem Vermögen hat sich der Staat seinen Anteil bereits mit Erbschaft- und Schenkungsteuern geholt. Und auch wenn man mit dem verdienten oder ererbten Vermögen Gewinn erzielt, werden diese in der Regel mit Abgeltungssteuern belegt.

Diese Überlegungen sind es im Wesentlichen gewesen, die die Autonome Region Madrid zur Abschaffung der Vermögensteuer veranlasst haben. Nun kann nicht jeder seinen Steuerwohnsitz nach Madrid verlegen. Deshalb soll nachfolgend das derzeitige System der Vermögensteuer auf den Balearen skizziert werden.

Die Vermögensteuer auf den Balearen

Zur Vermögensteuer werden auf den Balearen alle natürlichen Personen, nicht aber Gesellschaften herangezogen. Ist z.B. eine spanische Gesellschaft Eigentümerin einer Immobilie, fällt bei der Gesellschaft keine Vermögensteuer an. Allerdings kann die Vermögensteuer greifen, wenn der Gesellschafter in seiner persönlichen Vermögensteuererklärung die Geschäftsanteile offen legt. Zur Abgabe einer Vermögensteuererklärung ist jeder verpflichtet, dessen Bruttovermögen 2.000.000 € übersteigt, und zwar unabhängig davon ob schlussendlich ein Zahlungsanspruch entsteht.

Jedem Steuerpflichtigen steht ein Freibetrag – gleichviel ob Resident oder Nichtresident – von 700.000 € zu. Residente haben einen zusätzlichen Freibetrag pro Person von 300.000 € für den Hauptwohnsitz. Bemessungsgrundlage ist das Nettovermögen (Immobilien, Schiffe, Kunstgegenstände und Antiquitäten, Schmuck, Spar- und Aktienguthaben, Bargeld, etc.), und zwar bei Residenten das gesamte Weltvermögen, bei Nichtresidenten das in Spanien belegene Vermögen. Residente können von dem so ermittelten Vermögen persönliche Schulden und Verbindlichkeiten abziehen; Nichtresidente nur solche Belastungen, die in einem direkten Zusammenhang mit den spanischen Vermögenswerten stehen (z.B. Hypothekendarlehen, die zum Kauf einer Immobilie aufgenommen wurden).

Die Vermögensteuer auf den Balearen richtet sich für Residente und Nichtresidente nach der folgenden Vermögensteuertabelle und liegt damit zwischen 0,28 % und 3,45 % – die höchste Vermögensteuer in Europa!

Nichtresidente haben jedoch eine Privilegierung und können ihr Vermögen auch nach der allgemeinen spanischen Vermögensteuertabelle – die deutlich günstiger ist, nämlich bei 0,2 % beginnt und bei 2,5 % endet – versteuern:

Vermögensteuer und Residentenschwund

Nicht nur über die Erhebung der Vermögensteuer auf den Balearen für das Jahr 2018 war dieser Tage in der Presse zu lesen, sondern auch darüber, dass 2017 17.549 deutsche Residenten die Balearen verlassen haben. Aufgrund meiner täglichen Beratungspraxis habe ich keinen Zweifel daran, dass dies in erster Linie auf die spanische Vermögensteuer und das damit zusammenhängende Formular 720, in dem der Residente sein gesamtes Auslandsvermögen angeben muss und bei unvollständigen Angaben drakonische Strafen bis zur Enteignung angedroht werden, zurückzuführen ist. Wenn auch mittlere Vermögen durch die Freibeträge und deren Addition bei mehreren Familienangehörigen und Absetzungsmöglichkeiten durch Hypotheken legale Wege finden, zu einem erträglichen Ergebnis zu kommen, haben die sehr Vermögenden diese Möglichkeiten nicht. Sie haben aber die Möglichkeit, sich überall auf der Welt in Ländern, die keine Vermögensteuer erheben, niederzulassen. Verlierer ist Spanien, denn ihm entgehen große Steuereinnahmen (beim Immobilienkauf Mehrwertsteuer und Grunderwerbsteuern,  in der Besitzzeit Grundsteuern, beim Verkauf der Immobilie Gewinnsteuern und Plusvalia, beim Konsum (und die sehr Reichen konsumieren auch sehr gut) Mehrwertsteuer und auch Arbeitsplätze entfallen (nicht nur direkte für Gärtner, Poolpflege, Haushaltshilfen, etc.), sondern auch indirekte, die durch den Konsum dieser Gruppe entstehen (Lieferanten für Möbel, Dekorationen, Küchen und Handwerker aller Gewerke).

Inzwischen macht auch die EU Druck auf die spanische Regierung. Das Modelo 720, mit dem ausländische Vermögenswerte offenbart werden müssen, verstößt in zahlreichen Punkten gegen EU-Recht. Spanien ist im vergangenen Jahr von der EU abgemahnt worden, EU-konforme Änderungen vorzunehmen. Wenn Spanien nicht reagiert, wird der Generalstaatsanwalt  Spanien vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Das letzte Wort über die Vermögensteuer in Spanien ist noch nicht gesprochen.

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2 Kommentare zu “Balearen: Vermögensteuer bleibt auch 2018

  1. Eduard von Hohenstein schreibt:

    Vielen Dank für die Darstellung und kritische Analyse. Erfreulich, dass es Makler gibt, die nicht nur Häuser aufschließen können, sondern über den Tellerrand schauen. Eduard von Hohenstein

  2. Jens Fehlau schreibt:

    Schade, dass die spanische Regierung bei diesem Thema so wenig analytisch vorgeht wie der Autor. Aber das Thema der Reichensteuer ist immer populistisch und bringt wahrscheinlich Wählerstimmen. Gier frisst Hirn. Jens Fehlau

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