Immobilien Mallorca verkaufen?

Immobilien Mallorca verkaufen Sie bestenfalls mit Minkner & Bonitz. M&B ist das umsatzstärkste Inhaber geführte Immobilienunternehmen der Balearen. Seit 1984 im internationalen Immobiliengeschäft tätig, seit 31 Jahren ausschließlich auf Mallorca tätig. Kurzum: Wir wissen, wovon wir sprechen. Und wir sind die 1. Wahl, wenn es darum geht, Mallorcaimmobilien zu verkaufen.

Immobilien Mallorca verkaufen mit MInkner und Partner

Anders als die Anderen

Wie geht das Kompetenzteam von Minkner & Bonitz bei der Vermarktung Ihrer Immobilie vor?
  1. Nach einer Besichtigung Ihrer Immobilie ermitteln wir den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie und legen Ihnen die wesentlichen Kriterien der Wertermittlung (siehe unten) offen.
  2. Wir schlagen Ihnen – wenn nötig – Optimierungsmöglichkeiten vor, die den Marktwert steigern könnten.
  3. Sollten sich Zweifel an der Legalität Ihrer Immobilie ergeben, schlagen wir Ihnen Experten aus unserem Netzwerk vor, die Ihnen helfen, die Immobilie nachträglich zu legalisieren oder einen möglichen Bestandsschutz ins Grundbuch einzutragen.
  4. Entwicklung einer individuellen Vermarktungsstrategie
  5. Wir präsentieren Ihre Immobilie in vielfältiger Weise (Erstellung eines Exposees, Darstellung im Internet, Veröffentlichung in Printmedien, gezielte Ansprache vorgemerkter Kunden, etc.)
  6. Wir vorinformieren die Kaufinteressenten (passt Ihre Immobilie in dessen Suchprofil?), vereinbaren mit Ihnen Besichtigungstermine und moderieren diese.
  7. Moderation der Preisverhandlung
  8. Darstellung und überschlägliche Kalkulation der für den Verkäufer anfallenden Steuern und Kosten (die finale Betreuung dieses Themas und die Abgabe der Erklärungen ist natürlich Sache Ihres Steuerberaters) und Koordinierung der Erstellung des Vorvertrages durch die Anwälte/Steuerberater von Käufer und Verkäufer.
  9. Begleitung zum Notartermin und bei der Übergabe der Immobilie
  10. Zuverlässiger After-Sales-Service

Alleinauftrag oder Beauftragung mehrerer Makler?

Wir werden oft gefragt, warum auf Mallorca viele Makler dasselbe Objekt anböten, während in Deutschland die Beauftragung nur eines Maklers die Regel sei. Einfache Antwort: Andere Länder, andere Sitten“. In den USA kennt man z.B. die Immo-Pool: Die Eigentümer, meist vertreten durch einen Objektmakler, der die Immobilie zum Verkauf aufgenommen hat, geben die Immobilie in einen Pool, auf den alle angeschlossenen Makler Zugriff haben, die dann in Begleitung ihres Kunden und des Objektmaklers die Immobilie besichtigen. Im Erfolgsfalle findet einen Provisionsteilung zwischen den beteiligten Maklern statt. In Deutschland gibt es sowohl den Alleinauftrag als auch den Mehrfach-Makler-Vertrag. In Spanien ist der Alleinauftrag (noch) die Ausnahme. An sich unverständlich, denn der Alleinauftrag bietet schon einige Vorteile: Da der Makler sicher sein kann, dass seine Investitionen für das Marketing der Immobilie ihm – und nur ihm – im Erfolgsfall die Provision zufließen lassen, wird er seine ganze Kraft und alle möglichen Marketingmaßnahmen einsetzen, um den Verkaufserfolg zu erreichen.

Der Alleinmakler hat eine enge Vertrauensbindung zum Auftraggeber und dadurch eine engere Kommunikation. Werden mehrere Makler beauftragt, ist dies oft kontraproduktiv: Jeder bietet überall das Objekt an, so daß bei Interessenten der Eindruck entsteht, die „Immobilie sei ein Ladenhüter und werde wie Sauer-Bier angeboten“. Oft kommt es bei Mehrfachmaklern zu verschiedenen Preisangaben für ein und dasselbe Projekt, was die Kaufinteressenten erheblich verunsichert. Schließlich verliert der Eigentümer den Überblick, wer, wann mit wem seine Immobilie besichtigt hat. Und schließlich kommt es auch gelegentlich zu Provisionsstreitigkeiten zwischen den mehreren beteiligten Maklern. Übrigens: Beim einfachen Alleinauftrag kann der Eigentümer dennoch über seine Immobilie frei verfügen und an Interessenten verkaufen, die ihn selbst angesprochen haben. Es sei denn, man hat einen „qualifizierten Alleinauftrag“ abgeschlossen. Dann steht dem Makler auch bei Eigenkunden des Eigentümers die Provision zu.

Immobilien Mallorca verkaufen – Was ist (m)eine Immobilie wert?

Diese Frage müssen die Immobilienexperten von Minkner & Bonitz fast täglich beantworten. Verkäufer und Kaufinteressent haben für ein und dieselbe Immobilie dazu sehr unterschiedliche Vorstellungen, und zwar unabhängig von der bekannten Tatsache, dass der Verkäufer immer den höchst möglichen Preis erzielen und der Kaufinteressent möglichst wenig zahlen will („Haben Sie nicht ein richtiges Schnäppchen….?“).

Der Verkäufer lässt in die Preisfindung oft sehr subjektive Gesichtspunkte einfließen: Er hat das Haus vielleicht selbst gebaut (Muskelhypothek), hatte vielleicht auch Entbehrungen in Kauf nehmen müssen, hat das Haus liebevoll eingerichtet und dekoriert und sich mit seiner Familie „ein Nest gebaut“, hat die Kinder und Enkelkinder darin aufwachsen sehen. Alles subjektive Gesichtspunkte, die in eine seriöse Immobilienbewertung nicht einfließen werden.

Und der Kaufinteressent: Er kennt vielleicht die besonderen Gegebenheiten der Lage nicht, hat sich vielleicht ein Preislimit gesetzt, das für vergleichbare Objekte nicht einzuhalten ist. Kurzum: Hier braucht es einen neutralen Fachmann, der aufgrund seiner Ausbildung, Erfahrung und Marktkenntnis zu einer seriösen Bewertung in der Lage ist.

Wenn die Experten von Minkner & Bonitz um eine Wertermittlung einer Mallorca-Immobilie gebeten werden, geht es in der Regel um die Ermittlung des Verkehrswertes , d.h. des Wertes, der im Verkaufsfall am Markt erzielt werden kann. Dazu sind Verfahren entwickelt worden, die international – so auch auf Mallorca – angewendet werden. Die wichtigsten dieser Verfahren sind:

  • das Ertragswertverfahren
  • das Sachwertverfahren und
  • das Vergleichswertverfahren.

Die Wertermittlung von Immobilien zielt darauf, eine Voraussage zu treffen, wie sich zukünftige Käufer gegenüber dem konkreten Objekt verhalten werden. Es ist also ein höchst wahrscheinlicher Kaufpreis zu ermitteln. Diesen höchst wahrscheinlichen Kaufpreis nennen wir Verkehrswert. Bei der Bewertung müssen ganz persönliche Vorlieben des Eigentümers, die er in der Immobilie umgesetzt hat, außer Betracht bleiben, es sei denn es besteht die Wahrscheinlichkeit, dass es einen größeren Interessentenkreis gibt, der diese Vorlieben teilt und bereit ist, dafür einen bestimmten Preis zu zahlen.

Hat zum Beispiel ein Eiskunstläufer auf seinem Grundstück eine Fläche angelegt, auf der er zu jeder Zeit dank aufwendiger Eismaschinen auf dem Eis tanzen kann, so kann diese Anlage nur dann in die Bewertung einfließen, wenn der Gutachter die große Wahrscheinlichkeit sieht, dass eine Vielzahl anderer Eiskunstläufer sich für dieses Objekt interessieren werden. Ist dies nicht der Fall, bleibt die Eisanlage außer Ansatz. Dieses Beispiel macht auch deutlich, dass es bei der Bewertung nicht darauf ankommt, was etwas gekostet hat, sondern nur darauf, was etwas einem größeren Personenkreis wert ist.

Das Ertragswertverfahren wird in erster Linie bei Immobilien angewendet, bei denen es im eine erzielbare Rendite geht, nämlich bei Miethäusern, Geschäfts- und Gewerbeobjekten wie z.B. Hotels und Krankenhäuser. Der Sachverständige setzt bei diesem Verfahren den vorhandenen Bestand, seine voraussichtliche Lebensdauer und den möglichen ertrag in Beziehung. In der täglichen Bewertungspraxis von Minkner & Bonitz findet das Ertragswertverfahren selten Anwendung, da es für die Bewertung von Zweitwohnsitzen und selbst genutzten Immobilien nicht relevant ist.

Wichtiger ist das Sachwertverfahren , bei dem der Sachverständige sich dem Verkehrswert unter Berücksichtigung der Herstellungskosten der Baulichkeiten und Berücksichtigung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer, Baumängel und Schäden, sowie den weiteren, den Wert beeinflussenden Umstände nähert. Zusätzlich fließen über einen Marktanpassungsfaktor Gesichtspunkte des Standortes, des Umfeldes und der Lage ein.

Das Vergleichswertverfahren schließlich leitet den Marktwert einer Immobilie aus den tatsächlich realisierten Kaufpreisen von anderen Immobilien ab, die in Lage, Nutzung, Beschaffenheit, Zuschnitt und Ausstattung hinreichend mit dem zu bewertenden Objekt vergleichbar sind. Für Abweichungen werden dann Zu- und Abschläge gemacht. Es müssen also immer entsprechende Vergleichsobjekte gefunden und die Abweichungen müssen richtig gewichtet werden.

In der Bewertungspraxis von Minkner & Bonitz wird meist eine Mischung von Sachwert und Vergleichswertverfahren angewandt. Minkner & Bonitz verfügt aufgrund seiner mehr als zwanzigjährigen Tätigkeit auf Mallorca über eine der größten Immobiliendatenbanken der Insel, die sogar von den großen Sachverständigenorganisationen in Anspruch genommen wird. Mit diesem Datenmaterial und den erhobenen Daten der zu bewertenden Immobilie wird dann der Sachwert durch einen Faktor den örtlichen Gegebenheiten des aktuellen Marktes angepasst, womit man zum Verkehrswert gelangt, der in Deutschland in § 194 BauGesB wie folgt definiert wird: „Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre“.

Wenn Sie eine seriöse Wertfeststellung für Ihre Immobilie haben wollen, steht Ihnen das Kompetenzteam von Minkner & Bonitz gern zur Verfügung.


Sie wollen Ihre Immobilie auf Mallorca verkaufen und wünschen zunächst eine unverbindliche, kostenfreie Beratung?
Schreiben Sie uns hier:



    Ja, ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiert.

    Lesen Sie hier: Villa auf Mallorca kaufen!