Langzeitmiete Mallorca – traumhafte Objekte finden

Für viele stellt sich im Zusammenhang mit Immobilien auf Mallorca die Frage, ob sie eine Immobilie wie die Finca kaufen oder mieten sollten. Die Gründe für derartige Überlegungen im Zusammenhang mit der Langzeitmiete Mallorca können vielfältig sein: Zunächst gibt es eine große Gruppe, die erwägt, auf Mallorca ansässig zu werden, ist sich jedoch in ihrer Entscheidung noch unsicher und will „Mallorca zur Probe“ und ohne großes Investitionsrisiko.

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Andere haben nach vielen Jahren auf Mallorca ihre Immobilie verkauft, um im Alter wieder in ihrer Heimat „bei den Kindern und Enkeln“ zu leben, aber noch ein Standbein auf Mallorca wollen. Wieder andere bauen auf Mallorca ihr Eigenheim und wollen in der meist mehr als einjährigen Bauphase nicht im Hotel wohnen, sondern ein Haus oder Apartment mieten, um sich schon zu Hause zu fühlen.

Minkner & Bonitz bearbeitet seit vielen Jahren auch den Mietmarkt Mallorcas, speziell im besonders beliebten Südwesten der Insel. Wenn Sie also 2024 eine Villa mieten oder eine Wohnung mieten wollen, sind Sie bei Minkner & Bonitz in den besten Händen.

Aktuelle Langzeitmiet-Angebote auf Mallorca:

Schlafzimmer 1 Badezimmer 1 Bebaute Fläche 60 m²
Schlafzimmer 1 Badezimmer 1 Bebaute Fläche 60 m² Heizung Fußbodenheizung Baujahr 2022
Schlafzimmer 2 Badezimmer 2 Bebaute Fläche 103 m²
Schlafzimmer 2 Badezimmer 2 Bebaute Fläche 103 m² Heizung Fußbodenheizung Baujahr 1988
Schlafzimmer 5 Badezimmer 5 Grundstück 1.200 m² Bebaute Fläche 544 m²
Schlafzimmer 5 Badezimmer 5 Grundstück 1.200 m² Bebaute Fläche 544 m² Heizung Fußbodenheizung Baujahr 1997
Schlafzimmer 4 Badezimmer 3 Grundstück 980 m² Bebaute Fläche 400 m²
Schlafzimmer 4 Badezimmer 3 Grundstück 980 m² Bebaute Fläche 400 m²
Schlafzimmer 6 Badezimmer 4 Grundstück 50.000 m² Bebaute Fläche 527 m²
Schlafzimmer 6 Badezimmer 4 Grundstück 50.000 m² Bebaute Fläche 527 m² Heizung Fußbodenheizung Baujahr 2009
Schlafzimmer 4 Badezimmer 5 Grundstück 1.864 m² Bebaute Fläche 713 m²
Schlafzimmer 4 Badezimmer 5 Grundstück 1.864 m² Bebaute Fläche 713 m² Heizung Fußbodenheizung Baujahr 2002
Schlafzimmer 2 Badezimmer 1 Bebaute Fläche 65 m²
Schlafzimmer 2 Badezimmer 1 Bebaute Fläche 65 m²
Schlafzimmer 2 Badezimmer 2 Bebaute Fläche 120 m²
Schlafzimmer 2 Badezimmer 2 Bebaute Fläche 120 m² Heizung Fußbodenheizung Baujahr 2003
Schlafzimmer 2 Badezimmer 2 Bebaute Fläche 110 m²
Schlafzimmer 2 Badezimmer 2 Bebaute Fläche 110 m² Baujahr 2000
Schlafzimmer 2 Badezimmer 2 Bebaute Fläche 90 m²
Schlafzimmer 2 Badezimmer 2 Bebaute Fläche 90 m² Baujahr 2009
Schlafzimmer 6 Badezimmer 4 Grundstück 1.900 m² Bebaute Fläche 300 m²
Schlafzimmer 6 Badezimmer 4 Grundstück 1.900 m² Bebaute Fläche 300 m²
Schlafzimmer 4 Badezimmer 1 Bebaute Fläche 130 m²
Schlafzimmer 4 Badezimmer 1 Bebaute Fläche 130 m² Baujahr 1954
Schlafzimmer 4 Badezimmer 4 Grundstück 2.200 m² Bebaute Fläche 500 m²
Schlafzimmer 4 Badezimmer 4 Grundstück 2.200 m² Bebaute Fläche 500 m²
Schlafzimmer 1 Badezimmer 1 Bebaute Fläche 53 m²
Schlafzimmer 1 Badezimmer 1 Bebaute Fläche 53 m² Baujahr 1975
Schlafzimmer 4 Badezimmer 4 Grundstück 1.830 m² Bebaute Fläche 479 m²
Schlafzimmer 4 Badezimmer 4 Grundstück 1.830 m² Bebaute Fläche 479 m² Heizung Zentralheizung Baujahr 2003
Schlafzimmer 4 Badezimmer 4 Grundstück 850 m² Bebaute Fläche 252 m²
Schlafzimmer 4 Badezimmer 4 Grundstück 850 m² Bebaute Fläche 252 m² Heizung Fußbodenheizung Baujahr 2012
Schlafzimmer 3 Badezimmer 2 Bebaute Fläche 117 m²
Schlafzimmer 3 Badezimmer 2 Bebaute Fläche 117 m² Heizung Fußbodenheizung Baujahr 1983
Schlafzimmer 3 Badezimmer 2 Bebaute Fläche 117 m²
Schlafzimmer 3 Badezimmer 2 Bebaute Fläche 117 m² Baujahr 2002
Schlafzimmer 3 Badezimmer 2 Bebaute Fläche 136 m²
Schlafzimmer 3 Badezimmer 2 Bebaute Fläche 136 m² Baujahr 1984
Schlafzimmer 5 Badezimmer 4 Grundstück 1.630 m² Bebaute Fläche 340 m²
Schlafzimmer 5 Badezimmer 4 Grundstück 1.630 m² Bebaute Fläche 340 m² Heizung Fußbodenheizung
Schlafzimmer 7 Badezimmer 7 Grundstück 100.000 m² Bebaute Fläche 1.294 m²
Schlafzimmer 7 Badezimmer 7 Grundstück 100.000 m² Bebaute Fläche 1.294 m² Terrasse 84 m² Baujahr 2019
Schlafzimmer 10 Badezimmer 10 Grundstück 8.900 m² Bebaute Fläche 3.186 m²
Schlafzimmer 10 Badezimmer 10 Grundstück 8.900 m² Bebaute Fläche 3.186 m² Baujahr 1988
Schlafzimmer 4 Badezimmer 4 Grundstück 60.375 m² Bebaute Fläche 525 m²
Schlafzimmer 4 Badezimmer 4 Grundstück 60.375 m² Bebaute Fläche 525 m² Baujahr 2023
Schlafzimmer 4 Badezimmer 5 Grundstück 1.864 m² Bebaute Fläche 713 m²
Schlafzimmer 4 Badezimmer 5 Grundstück 1.864 m² Bebaute Fläche 713 m² Heizung Fußbodenheizung Baujahr 2002
Schlafzimmer 9 Badezimmer 9 Grundstück 2.368 m² Bebaute Fläche 1.060 m²
Schlafzimmer 9 Badezimmer 9 Grundstück 2.368 m² Bebaute Fläche 1.060 m² Heizung Fußbodenheizung Baujahr 2012
Bebaute Fläche 1.988 m²
Bebaute Fläche 1.988 m² Heizung Fußbodenheizung
Schlafzimmer 4 Badezimmer 4 Grundstück 1.506 m² Bebaute Fläche 670 m²
Schlafzimmer 4 Badezimmer 4 Grundstück 1.506 m² Bebaute Fläche 670 m² Heizung Fußbodenheizung Baujahr 2023
Schlafzimmer 7 Badezimmer 8 Grundstück 1.941 m²
Schlafzimmer 7 Badezimmer 8 Grundstück 1.941 m² Heizung Fußbodenheizung
Schlafzimmer 6 Badezimmer 6 Grundstück 1.346 m² Bebaute Fläche 667 m²
Schlafzimmer 6 Badezimmer 6 Grundstück 1.346 m² Bebaute Fläche 667 m² Heizung Fußbodenheizung Baujahr 2021
Schlafzimmer 5 Badezimmer 7 Grundstück 205.359 m² Bebaute Fläche 888 m²
Schlafzimmer 5 Badezimmer 7 Grundstück 205.359 m² Bebaute Fläche 888 m² Heizung Fußbodenheizung Baujahr 2021

Saisonmietvertrag vs. Langzeitmiete - was ist der Unterschied?

Zunächst wollen wir einige Begriffe klären: Die Mehrzahl der in Spanien abgeschlossenen Mietverträge unterliegt den gesetzlichen Regelungen des Mietgesetzes LAU. Art. 2 LAU nimmt ein Wohnraummietverhältnis dann an, wenn der Zweck des Vertrages vorrangig darin besteht, dem Mieter ständigen Wohnraum (1. Wohnsitz) zu verschaffen.

Aus dieser Definition fallen z.B. Saisonmietverträge sowie Mietverträge über Gewerberäume heraus. Die Abgrenzung zwischen einem mehrmonatigen Saisonmietvertrag (auch Nichtresidenten-Vertrag genannt) und einem Langzeitmietvertrag scheint oft schwierig, ist es aber nicht: Ein Saisonmietvertrag liegt immer dann vor, wenn der Mieter woanders seinen Erstwohnsitz hat und beibehält und der Grund der Befristung im Vertrag angegeben ist (z.B. Saisonarbeitsvertrag, Studienaufenthalt, Miete bis zur Fertigstellung des eigenen Hauses).

Die Einzelheiten eines Saisonmietvertrages können zwischen den Parteien individuell ausgehandelt werden (z.B. Verzicht auf Kündigungsfristen und Verpflichtung, bis zum vereinbarten Ende des Vertrages den Mietzins zu zahlen), weil der Gesetzgeber bei dieser Vertragsform kein gesteigertes Schutzbedürfnis des Mieters sieht.

Die Vertragslaufzeiten einer Langzeitmiete auf Mallorca

Minkner & Bonitz befasst sich nicht mit Ferienvermietungen, sondern ausschließlich mit Saisonmietverträgen und Langzeitmietverträgen mit einer Vertragslaufzeit von mindestens 6 Monaten, meist von einem Jahr. Hier finden Sie aktuelle Angebote:

Die Mietvertragsparteien können die Vertragsdauer frei vereinbaren. Meist ist eine Laufzeit von 1 Jahr vorgesehen. Nach Ablauf von mindestens 6 Monaten kann der Mieter das Vertragsverhältnis einseitig mit einer Frist von 30 Tagen kündigen. Die Parteien können im Mietvertrag für den Fall der vorzeitigen Kündigung einen Schadenersatz vereinbaren.

Allerdings verlängert sich der Vertrag auf einseitigen Wunsch des Mieters automatisch um jeweils 1 weiteres Jahr bis zur Dauer von maximal 5 Jahren. Ist der Vermieter eine juristische Person, gilt eine maximale Mietzeit von 7 Jahren, die Dauer der stillschweigenden Verlängerung 3 Jahre. Will der Vermieter eine stillschweigende Verlängerung vermeiden, muss er mindestens vier Monate vor Vertragsablauf den Vertrag kündigen, während der Mieter 2 Monate im Voraus kündigen muss. Ein weiteres Plus für den Mieter: Nach Ablauf von mindestens 6 Monaten kann er einseitig das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 30 Tagen kündigen. Im Vertrag kann jedoch für diesen Fall ein Schadenersatzanspruch des Vermieters vereinbart werden.

Mietzins

Der Mietzins kann zwischen den Vertragsparteien frei vereinbart werden. Vereinbarte Mieterhöhungen greifen jeweils mit Ablauf eines Jahres zum folgenden Jahr. Nach der Änderung des Mietgesetzes (LAU) von 2019 greift bei allen Mietverträgen ein „Aktualisierungsrecht des Vermieters“, d.h. der Vermieter darf – auch wenn  dies nicht gesondert vereinbart ist, die Miete jährlich anpassen. Ist nichts anderes vereinbart, gilt der spanische Verbraucherpreisindex (IPC).

Kaution

Die Kaution beträgt eine Monatsmiete. Es können zusätzliche Sicherheiten vereinbart werden (weitere Kautionen, Bürgschaften). Die Kaution wird in der Regel nicht verzinst. Der Vermieter kann auch weitere Sicherheiten verlangen.

Mietminderungsrecht

Ein Miet-Minderungsrecht wegen Mängeln der Mietsache kennt das spanische Recht nicht, vielmehr hat der Mieter lediglich einen Schadenersatzanspruch gegen den Vermieter. Mindert der Mieter dennoch den Mietzins, schafft er einen Kündigungsgrund.

Untervermietung

Es gibt immer wieder „schlaue“ Mieter, die aus der Anmietung noch ein Geschäft machen und die Wohnung ganz oder teilweise an Dritte – besonders gern in der Feriensaison – untervermieten wollen. Die Untermietung ist generell nicht gestattet, sie bedarf der ausdrücklichen   u n d   schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Eine Untervermietung ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung des Vermieters berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses.

Kauf bricht nicht Miete

Im deutschen Recht kennen wir den Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“, d.h. bei einem Verkauf der Immobilie tritt der Käufer anstelle des bisherigen Eigentümers/Vermieters in alle Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag ein und hat kein Kündigungsrecht. Anders war das bislang im spanische Recht: Unter der Voraussetzung, dass der Mietvertrag nicht aufgrund notarieller Urkunde in das Eigentumsregister eingetragen wurde, konnte der neue Eigentümer den Mieter auffordern, die Immobilie innerhalb einer angemessenen Frist zu verlassen. Das hat sich nun aufgrund der Änderung des Mietgesetzes LAU von 2019 grundlegend geändert: Jetzt gilt, dass auch bei Mietverträgen, die nicht im Grundbuch eingetragen sind, der Käufer an die mit dem Mieter vereinbarte Laufzeit gebunden ist. Dies kann natürlich den Verkauf einer Immobilie behindern, so dass Vermieter heute keine langfristigen Mietverträge mehr abschließen wollen.

Wenn Sie an einer Langzeitmiete eines Hauses oder eines Apartments auf Mallorca interessiert sind, wenden Sie sich bitte an unseren Mietexperten Oscar Chuctaya (971 - 671 250)