Mallorca-Immobilien: Steuern für Nichtresidenten

Beim Erwerb, Besitz und Verkauf einer Immobilie auf Mallorca partizipiert immer auch der lokale Fiskus. Er ist nur nicht überall auf der Welt in gleicher Weise erfindungsreich: Rechtsverkehrssteuern, Wertzuwachssteuern, Steuern auf den Eigennutzungsvorteil – das sind Steuern, die sich der spanische Fiskus hat einfallen lassen.

Doch allein mit den Steuern ist es beim Immobilienkauf auf Mallorca nicht getan. Es gilt, weitere Kaufnebenkosten zu berücksichtigen, die mit etwa 1 % bis 2 % der Kaufsumme zu Buche schlagen: die Gebühren des beurkundenden Notars, die Kosten für die Eintragung ins Grundbuch, die Gebühren für die Gestoria, die den Verkehr mit dem Grundbuchamt und mit Banken erledigt und schließlich die Kosten eines Rechtsanwalts, der möglicherweise in den Kaufvorgang eingeschaltet ist.

In den letzten Jahren war die Besteuerung von Immobilien in Spanien zudem recht unübersichtlich: Der Krise geschuldet, wurden z.B. die Mehrwertsteuer und die Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf in bestimmten Zeiträumen halbiert, um die Immobilienwirtschaft anzukurbeln und es den Banken zu ermöglichen, den Bestand an zwangsverwalteten Immobilien abzubauen. Einige Steuern wurden angehoben (Grunderwerbsteuer), andere gesenkt (Einkommensteuer).

Auch die Vermögensteuer wurde mal ausgesetzt, dann wiederbelebt. Kurzum: Ein Steuerwirrwarr. Dem Gesetzgebungsmarathon folgte vielmonatiger Gesetzgebungsstillstand, da Spanien nicht in der Lage war und ist, eine handlungsfähige Regierung zu installieren. Um ein wenig Übersicht zu schaffen, gebe ich in diesem Beitrag einen Überblick über alle Steuern, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, Besitz und Verkauf von  Mallorca Immobilien eines EU-Nichtresidenten anfallen sowie die aktuellen Steuersätze (Stand 01. Januar 2023).

Dabei beschränke ich mich auf die Steuern der Nichtresidenten, also solcher natürlicher Personen, die sich weniger als 183 Tage in Spanien aufhalten oder zu einem anderen Staat die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen (Mittelpunkt der Lebensinteressen) oder in einem anderen Staat ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (Definition des spanisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)).

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