Ferienvermietung Mallorca Gesetze

Ferienvermietung auf Mallorca – Legal, illegal, nicht egal

Das Thema

Die Metropole Palma de Mallorca, die wichtigsten Ferienurbanisationen, ja, an sich die ganze Insel zeichnen sich durch Wohnungsknappheit und dadurch ständig steigende Mieten aus. Die Balearen-Regierung, die seit Jahren, Jahrzehnten untätig war, den sozialen Wohnungsbau vernachlässigt hatte und auch bei der Förderung des Wohnungsbau und der Eigentumsbildung wenig Fantasie aufwendete, fand schnell den Schuldigen: Ausländer, die Wohnungen kauften und für Ferienzwecke vermieteten und so den Angebotsmarkt für einheimische Interessenten weiter ausdünnte. Es galt also, die Ferienvermietung zu verhindern oder feiner ausgedrückt: zu regulieren. 430.000 Gästebetten als Obergrenze will die Regierung auf Mallorca dulden. Davon 115.000 in der privaten Ferienvermietung, der Rest in den kommerziellen Beherbergungsbetrieben. Diese Bettenanzahl soll, so der erklärte politische Wille, drastisch reduziert werden. Diesem Ziel soll das am 27. Juli 2018 beschlossene Tourismusrahmengesetz (PIAT = Pla d`Intervencio d`Ambits Turistics) dienen.

Das Gesetz

Das PIAT teilt die Insel in einen Zonenplan auf. In den einzelnen Zonen darf entweder gar nicht vermietet, in anderen nur in Einfamilienhäusern oder in wieder anderen nur für die Dauer von 60 Tagen. Ein Eigentümer, der vermieten will, muss bei der zuständigen Gemeinde ein Zertifikat beantragen, aus dem sich ergibt, ob und in welchem Umfang in der konkreten Zone vermietet werden darf. Die Immobilie muss zudem einen umfangreichen Anforderungskatalog genügen: Sie muss sich mindestens seit fünf Jahren in Privat besitz befinden; es darf sich um eine Sozialwohnung handeln, sie muss eine Bewohnbarkeitsbescheinigung und einen Energieeffizienz-Nachweis besitzen; auf jeweils vier Gästebetten muss mindestens ein Badezimmer zur Verfügung stehen; ein Eigentümer darf nur höchstens drei Immobilien für die Ferienvermietung besitzen.

Die Umsetzung

Der gesamte Genehmigungsprozess ist höchst kompliziert und teuer. Auch dies dient dem Ziel, die private Ferienvermietung nach Möglichkeit zu verhindern. Zunächst zu den Kosten: Der Vermieter muss die Gästebetten an der mallorquinischen Bettenbörse „kaufen“. Jedes Bett muss einzeln gekauft werden. Ein Bett in einem Einfamilienhaus kostet 3.500 €, ein Bett in einer Ferienwohnung 875 € und eines in Regionen, in denen nur 60 Tage maximal vermietet werden darf, 291,67 €. In diesem Zusammenhang müssen Urkunden vorgelegt werden, aus denen sich das Vorhandensein der o.g. Anforderungskriterien ergibt. Schlussendlich muss der Generaldirektion für Tourismus im Tourismusministerium die „Erklärung zur Aufnahme einer touristischen Aktivität (DRIAT) vorgelegt werden. Die Genehmigung ist auf 5 Jahre beschränkt. Vor Inkrafttreten des Gesetzes erteilte Genehmigungen behalten ihre Gültigkeit.

Strafkatalog

Immobilien auf Mallorca die über eine Lizenz zur Ferienvermietung verfügen, erhalten eine Registrierungsnummer, die in Werbeanzeigen anzugeben ist, so dass leicht feststellbar ist, ob die Ferienvermietung legal oder illegal durchgeführt wird. Für die illegale Ferienvermietung gibt es hohe Strafen. Die Inspektoren des Tourismusministeriums haben bereits unzählige Bußgeldverfahren eröffnet. Dabei hat man sich zunächst die Internetportale wie airbnb vorgenommen, die im Jahre 2019 Bußgeldbescheide über jeweils 300.000 € erhalten haben. Zwischenzeitlich sind allerdings auch einige gerichtliche Verfahren anhängig, die die Rechts- und Verfassungsgemäßheit des DRIAT überprüfen sollen. Übrigens: Durch das neue Gesetz hat sich die Wohnraumsituation auf Mallorca nicht spürbar verbessert.

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