Mallorca – Wohnung mieten auf Zeit
Das Thema
Viele Gäste und Freunde der Insel, wollen auf Mallorca eine Wohnung oder ein Haus „auf Zeit mieten“. Manche, um auf der Insel die Ferien zu verbringen. Andere, weil sie vorübergehend zu Studien- oder Arbeitszwecken einen gewissen Zeitraum auf der Insel wohnen (Saisonmietverträge). Wieder andere, weil sie für einen unbestimmten Zeitraum oder dauerhaft auf Mallorca leben wollen. Von dieser Zielrichtung des Mieters hängt es ab, wie weit die Regelung des Vertragsverhältnisses der Vertragsfreiheit der Mietvertragsparteien unterliegt oder ob zwingende gesetzliche Vorschriften das Mietverhältnis regeln.
Die reine Ferienvermietung unterliegt im Wesentlichen der Vertragsfreiheit der Parteien. Der Schutz des Feriengastes wird durch einige Vorschriften des Tourismusgesetzes bzw. seiner Ausführungsvorschriften geregelt, deren Einhaltung der Vermieter im Antragsverfahren zur Erteilung der Lizenz zur Ferienvermietung einhalten muss. Auch bei Saisonmietverhältnissen wird das Schutzbedürfnis des Mieters für gering angesehen, so dass Saisonmietverträge (Dauer höchstens ein Jahr „für den vorübergehenden Gebrauch“ und Beibehaltung des eigenen Wohnsitzes im Heimatland) nach den Vorschriften über die Geschäftsraummiete (Art. 3 Nr. 2 LAU) abgewickelt werden. Für sog. Langzeitmietverträge mit einer Dauer von mindestens einem Jahr gelten die Vorschriften des spanischen Mietgesetzes (LAU – Ley de Arrendamientos Urbanos).
Langzeitmiete
Minkner & Partner befasst nicht mit der Ferienvermietung, sondern nur mit der Langzeitmiete von Wohnungen und Häusern, in wenigen Ausnahmefällen mit der Vermittlung von Saisonmietverträgen. Die Langzeitmiete ist bei vernünftiger Würdigung für Vermieter und Mieter eine „win-win-Situation“. Viele Eigentümer sind sich noch nicht sicher, wie sie mittelfristig mit ihrer Mallorca-Immobilie verfahren wollen. Manche wollen in Zeiten, in denen sich der Wert von Geld durch die Flutung der internationalen Märkte mit Geld sicher verringern wird, eine solide Sachwert-Anlage behalten. Andere wollen die Mallorca-Immobilie für die Nachfolge-Generation halten. Für diese Entscheidungsphase wollen die Eigentümer sich jedoch gerne von den Unterhaltskosten der Immobilie entlasten und zugleich eine passable Rendite erzielen. Auf der Mieterseite gibt es sehr unterschiedliche Motivationslagen, eine Mallorca-Immobilie für einen längeren Zeitraum zu mieten.
Da gibt es zunächst wohlsituierte Pensionäre, die ihren Lebensabend oder die Zeit, in der sie noch gut beweglich sind – auf Mallorca verbringen wollen. Einige von ihnen hatten auf Mallorca-Immobilien-Eigentum, das sie verkauft haben (vielleicht, um die Kinder schon zu Lebzeiten zu beglücken). Andere sind Freiberufler oder Unternehmer, die flexibel arbeiten können und nicht ausschließlich an ihren Heimatort gebunden sind. Wieder andere sind Kaufleute, Handwerker oder Dienstleister, die sich eine Existenz auf Mallorca aufbauen und ihre Kapital lieber ins Unternehmen als in eine eigene Immobilie stecken wollen. Bei weiteren Interessenten handelt es sich um Menschen, die mehrmals im Jahr die Insel besuchen können und dann in „ihrer Wohnung“, in „ihrem Haus“ wohnen und sich auf Mallorca zuhause fühlen wollen. Und schließlich ist da die große Zahl von Interessenten, die „Mallorca ausprobieren“ wollen, also zunächst mieten und die Insel bezüglich interessanter Wohnlagen, Infrastruktur etc. kennen lernen wollen, um dann eine Kaufentscheidung zu treffen.
Diese Interessenlage erklärt, warum derzeit ein steigender Bedarf an Immobilien, die man Langzeitmieten kann, besteht. Wie schon oben ausgeführt, richten sich Langzeitmietverträge nach den Bestimmungen des spanischen Mietgesetzes (LAU). Die wichtigsten Regelungen dieses Gesetzes finden Sie in unserem entsprechenden Beitrag.
Vielen Dank für Ihre Erläuterungen. ich hatte mich schon immer gewundert, warum viele Makler Mietverträge von 11 Monaten anbieten (jetzt klar: Saisonmietvertrag und kein Mieterschutz!).
Ihr Bert Rogacki