Neue Balearen-Regierung schafft Erbschaft- und Schenkungsteuer ab!
Die neue Balearen-Regierung löst schon in den ersten Tagen einen wichtigen Punkt ihrer Wahlversprechen ein: Durch Dekret vom 18.07.2023 hat sie die Erbschaft- und Schenkungsteuer für die Balearen weitestgehend abgeschafft. Dadurch entgehen der Landesregierung jährliche Steuereinnahmen in Höhe von ca. 60 Millionen Euro.
Die neue Regelung begünstig zukünftig die Verwandtschaftsgruppen I und II, nämlich Eltern und Kinder, Großeltern und Engel sowie Eheleute. Zwischen Ihnen sind zukünftig Erbschaften und Schenkungen steuerfrei. In der Verwandtschaftsgruppe III, also zwischen Geschwistern und Onkeln und Tanten mit Nichten und Neffen – soweit keine Kinder vorhanden sind, wird die Steuerlast um die Hälfte reduziert. Wenn nachkommen vorhanden sind, beträgt die Reduzierung der Steuerlast 25 %.
Und das sind die Vorteile: Bislang galt für die Verwandtschaftsstufen I und II ein Steuersatz von 1 % für die ersten 700.000 €, danach stieg er progressiv bis zu einem Höchststeuersatz von 20 % an. Dies galt in gleicher weise für Residente und Nichtresidente, wo bei Nichtresidenten nur der in Spanien belegene Nachlass zu versteuern war. Die Schenkungsteuer lag bei einem einheitlichen Steuersatz von 7 %. Für Nichtresidente ist zu beachten, dass das deutsch-spanische Doppelbesteuerungsabkommen die Erbschaftsteuer nicht regelt. Dies hat zur Folge, dass das in Spanien belegene Vermögen zunächst in Spanien zu versteuern ist, aber in der deutschen Erbschaftsteuererklärung angegeben werden muss. Etwa in Spanien gezahlt Erbschaftsteuer wird auf die in Deutschland fällige angerechnet. Mit anderen Worten: Auch wenn auf den Balearen in der Verwandtschaftsgruppen I und II künftig keine Erbschaftsteuer zu zahlen ist, muss der spanische Nachlass weiterhin in Deutschland angegeben und versteuert werden. Allerdings mit dem Vorteil der sehr hohen Freibeträge, insbesondere bei Schenkungen zu Lebzeiten-
Empfehlung: Sowohl Residente als auch Nichtresidente sollten aufgrund der neuen Gesetzeslage ihre bisherigen erbschaftrechtlichen Regelungen auf den Prüfstand stellen und die neue Gesetzeslage mit ihrem Steuerberater besprechen.
Update 1
Regierung korrigiert sich: Neue Regelung gilt nicht für die Schenkungssteuer und (zunächst) nicht für Nichtresidente
Die weitestgehende Abschaffung der Erbschaftsteuer durch die neue Balearen-Regierung hat für große Missverständnisse gesorgt. Obwohl die Regierung in ihren Veröffentlichungen stets von der Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer sprach, stellt sie jetzt klar, dass zunächst nur die Erbschaftsteuer, nicht aber die Schenkungsteuer abgeschafft wurde. Weiter erfasst der aktuelle Text des Gesetzes entgegen der Ankündigung nicht die Nichtresidenten. Letzteres soll kurzfristig geändert werden, da der Ausschluss der Nichtresidenten zweifellos gegen das Benachteiligungsverbot der EU verstößt. Ein Steueranwalt hat bereits eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof angekündigt.
Update 2
Neue Regelung gilt jetzt auch für Nichtresidenten
Die ursprüngliche Regelung bezüglich der teilweisen Aussetzung der Erbschaftsteuer bei engen Verwandten war mit heißer Nadel gestrickt worden, s.o.
Am 14.11.2023 hat die neue Regierung die endgültige Fassung des Gesetzes beschlossen. Nunmehr erfasst die neuen Bestimmungen auch die Nichtresidenten.
Das sind ja hervorragende Nachrichten. Gerade bei Eheleuten war es doch ein Witz, dass man auf die Hälfte des (gemeinsam erwirtschafteten) Vermögens des Vorversterbenden hohe Erbschaftsteuern zahlen musste. Alle Achtung vor Frau Prohens, sie hat war der Wahl viel versprochen, und nun liefert sie! Bravo.
Rupert Schulz
Mich freut auch besonders die Steuerfreiheit bei Schenkungen zu Lebzeiten. Die bisherigen 7 % Schenkungsteuer wurden allseits als Ärgernis empfunden. Gut gmacht!
Hanno Beuthin
Jetzt müssen nur noch am kommenden Wochenende die nationalen spanischen Wahlen von den Konservativen gewonnen werden. Dann hat der permanente Rechtsbruch durch die Linkien (Vermögensumverteilung von oben nach unten) ein Ende, und wahrscheinlich wird dann ja auch die rechts- und systemwidrige Vermögensteuer abgeschafft werden. Viva Espana.
Mit freundlichen Grüßen
Helga Hegenscheidt
Die Gesetzgebung auf den Balearen war in den letzten acht Jahren ideologisch und populistisch geprägt. Der Schutz von Hausbesetzern zu Lasten von Eigentümern durch das neue Wohnungsgesetz hat das Fass zum Überlaufen gebracht. Die Linken haben offenbar nicht bedacht, dass die meisten Spanier in Wohnungseigentum wohnen und für Hausbesetzungen gar kein Verständnis haben. Nun gilt “Großreinemachen”. Weiter so.
Elena Rodriguez
Die Ausführungen sind unklar.
Muss bei Schenkung vom nichtredidenten an Ehegatten diese ist Residendin Immobilie Schenkungssteuer von Einern Prozent oder mehr ?? Gezahlt werden oder nicht????