Spanien will`s wissen: Meldepflicht für Auslands-Investitionen
Jeder Staat ist interessiert zu wissen, welche Investitionen Ausländer im Staatsgebiet vornehmen, aber auch, welche Investitionen die eigenen Bürger im Ausland vornehmen. Spanien bediente sich dazu bislang eines Formulars, dass jeder ausländische, nichtresidente Erwerber einer Spanienimmobilie im Werte von über 3 Millionen Euro ausfüllen und nach Madrid senden musste. Zum 01. Februar 2024 sind die Bestimmungen geändert und verschärft worden:
Künftig muss die Erklärung schon abzugeben, wenn die Investition über 500.000 € liegt. Wenn man allerdings zwei Immobilien im Werte von je unter 500.000 € kauft, entfällt die Meldepflicht. Und da das Leben nie eine Einbahnstraße ist, müssen künftig auch spanische Residenten, die im außerhalb Spaniens eine Immobilie kaufen, dies nach Madrid erklären. Hier liegt die Wertgrenze allerdings schon bei 300.000 €. Die Erklärungspflicht betrifft auch Beteiligungen an spanischen Gesellschaften, und zwar immer dann, wenn die Beteiligung über 10 % am Geschäftskapital beträgt. Bislang galt die Meldepflicht nur für Unternehmen, die nicht an der Börse notiert waren. Zukünftig müssen auch Unternehmens-Beteiligungen über 10 % von an der Börse notierten Unternehmen gemeldet werden. Der spanische Staat will wissen, wer in Spanien investiert, wie viel Nichtresidente in Spanien investieren und welche Spanier in welcher Höhe im Ausland investieren.
Die Regierung gibt an, diese Erklärungen dienten allein statistischen Zwecken. Dass auch der spanische Fiskus daran großes Interesse haben wird, um möglicherweise Steuerdelikte aufzudecken, ist wohl nicht allzu lebensfremd.
Bislang wurde das Meldeformular anlässlich der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages vor dem Notar ausgefüllt und von diesem weitergeleitet. Zukünftig soll dies über Rechtsanwälte und Steuerberater des Käufers erfolgen. Zweifelsfrei eine Schwachstelle der neuen Bestimmung. Wenn der Käufer nicht ausreichend beraten ist, kann die Abgabe der Erklärung übersehen werden. Für die Nichtabgabe gibt es jedoch empfindliche Strafen, die bis zur Hälfte des Transaktionswertes reichen können. Das ist zweifelsfrei unverhältnismäßig und wird gewiss zu einem Prüfungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof führen.
Big brother is watching you – jetzt auch in Spanien! Gute Nacht.
Herbert Wolkenstein