Mallorca – Luxusimmobilien | Balearen erhöhen ab 01.01.22 die Grunderwerbsteuer
Das Thema
Spanien und die Balearen sind bei der Besteuerung ihrer Bürger Spitzenreiter in Europa. Besonders gern bedient sich der spanische Fiskus bei den „Reichen“. Drastisch ist dies bei der Vermögensteuer, die bei Vermögen von 10 Millionen Euro 3,5 % (jährlich!), also 350.000 €, beträgt. Das hält viele vermögende Ausländer ab, in Spanien zu investieren, zumal es andere schöne Orte auf der Welt gibt, an denen keine Vermögensteuer erhoben wird. Weitere beliebte Einnahmequelle ist die Grunderwerbsteuer. Ab einem Kaufpreis von 1 Million Euro beträgt sie in Spanien und auf den Balearen 11 %. Da wird Spanien nur noch von Schottland mit 11 % übertroffen.
Grunderwerbsteuererhöhung ab 01.01.22 für Luxusimmobilien
Mit der Verabschiedung des Staatshaushalts 2022 hat die Balearen-Regierung nun die Grunderwerbsteuer für Luxusimmobilien mit einem Wert über 1 Million Euro von bislang 11 % auf 11,5 % erhöht. Ministerpräsidentin Francina Armengol und ihre Linksregierung haben festgestellt, dass „der Luxuswohnungsmarkt einer der aktivsten der Balearen ist“, und das hat ihre Begierde geweckt. Für 2022 hat MP Armengol einen Einnahmeposten aus Grunderwerbsteuern von 679,7 Millionen Euro eingeplant. Das sind 63 % mehr als der gleiche Etatposten für 2021 betrug.
Die Oppositionsparteien hatten in der Vergangenheit die Steuerpolitik der Balearen-Regierung gerügt. Die unverhältnismäßig hohen Erwerbsnebenkosten (zu den Grunderwerbsteuern kommen noch die Kosten für den Notar, das Grundbuch und die Gestoria) würden den Erwerb von Wohnraum behindern, was letztlich auch Auswirkungen auf die gesamte Bauwirtschaft und die Arbeitsplätze habe.
Für ihre nicht so begüterte Wählerschaft hatte Armengol schon 2019 bei der Grunderwerbsteuer eine Reduzierung der Grunderwerbsteuer von 8 % auf 5 % vorgesehen für Fälle, in denen der Kaufpreis unter 200.000 € lag (solche Wohnungen sind kaum auf dem Markt!) und wenn es sich um die „erste eigene Wohnung“ der Käufer handelte. Diese Bestimmung bleibt erhalten, wird aber ab 2022 auch für solche Käufe angewandt, bei denen es sich nicht um die erste eigene Wohnung handelt, die jedoch zur Eigennutzung gekauft wird.
Nachdem das spanische Verfassungsgericht vor einigen Tagen die Plusvalia (Wertzuwachssteuer auf Grund und Boden) für verfassungswidrig erklärt hat, werden die Linksregierungen in Zentralspanien und auf den Balearen jetzt fleißig nach neuen Möglichkeiten suchen, den Bürgern in die Tasche zu greifen. Die erhöhung der Grunderwerbsteuer ist nur der erste Schritt.
Juan Reyna
Na, ja, 0,5 % auf Kaufpreise über 1 Mio. Euro kann man ja verkraften. Also: viel Lärm um Nichts.
Petra Sinnig
Nein. Es sind nicht 0,5%. Es sind 11,5% und es geht darum, dass es immer mehr wird. Inflation + Vermögenssteuer ist Enteignung. Bald bleiben dann alle Investoren weg und dann können wieder Strohhütten gebaut werden.