Nochmals: Ferienvermietung von Privatwohnungen – Inspektionen, Bußgelder und Strafverfahren

Nochmals: Ferienvermietung von Privatwohnungen – Inspektionen, Bußgelder und Strafverfahren

Ob überhaupt nach Ablauf des Moratoriums Lizenzen für die Vermietung privater Ferienwohnungen erteilt werden, liegt in den Sternen. Für Palma ist dies bereits heute negativ entschieden worden. Nach der Nachbesserung des mangelhaften Gesetzes will das Tourismusministerium die illegale Vermietung von privatem Wohnraum zu Ferienzwecken intensiv verfolgen und ahnden. Sowohl die kleinen privaten Vermieter, als auch Agenturen, als auch Internetportale wie Airbnb stehen im Visier der staatlichen Inspektoren und Kontrolleure. Die Vermittlungsportale sind aufgefordert worden, nur solche Häuser, Doppelhaushälften und Dorfhäuser anzubieten, die das Vorhandensein einer Lizenz des Tourismusministerium vorweisen können. Auf der Liste des Ministeriums stehen 30 Portale, denen für den Fall der Zuwiderhandlung Geldbußen zwischen 40.000 € und 400.000 € angedroht wurden. Das Ministerium teilt mit, dass einige Portale bereits illegale Angebote von Ferienapartments nicht mehr vorstellen.

Das neue Regelungswerk sieht auch eine Beweislastumkehr vor: Der Eigentümer eines Apartments muss im Falle einer Vermietung von weniger als 30 Tagen nachweisen, dass es sich bei den Gästen nicht um Urlauber handelt. Die angekündigten Strafen sind drastisch. Die Geldbußen liegen zwischen 20.000 € und 400.000 €. Darüber hinaus werden hinterzogene Steuern (Tourismusabgabe, Einkommensteuer) zzgl. Verzugskosten fällig. Wenn in einer Wohnanlage Nachbarn sich durch illegale Ferienvermietung gestört fühlen, können sie Anzeige erstatten:  bustiainspeccioturisme@dgoturis.caib.es 

Die touristische Vermietung von freistehenden Häusern ist nach wie vor zulässig, wenn eine Lizenz vorliegt. Derartige Lizenzen werden vom Tourismusministerium weiterhin erteilt.

 

2 Kommentare zu “Nochmals: Ferienvermietung von Privatwohnungen – Inspektionen, Bußgelder und Strafverfahren

  1. Gisbert Hedrich schreibt:

    wenn die Zentralregierung das Gesetz für rechtswidrig hält, weil die Balearen damit ihre Kompetenz überschreiten, wie wollen dann die Balearen Geldstrafe erheben und vollstrecken? Wäre doch auch gut als Beitrag zu Ihrer Serie “Neues aus dem Tollhaus der Balearen-Regierung”.
    Ihr treuer Leser Gisbert Hedrich

  2. Beate Wertheim schreibt:

    Ein Eigentor der linken Klientelpolitik: Erst wollte man die Ferienvermietung von privatem Wohnraum unterstützen, um den Wählern zusätzliche Einnahmen zu verschaffen. Nun wird man die Geister, die man rief, nicht mehr los und die Nachbarn (auch Wähler) der Vermieter machen Druck, die Ferienvermietung ganz zu verbieten. Dumm gelaufen. Ihre Beate Wertheim

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