Deutsche Pflegeversicherung bei Übersiedelung nach Spanien
Das Thema
Bei der Übersiedelung nach Spanien ist gerade die soziale Sicherung (Sozialversicherung, Rentenversicherung, Krankenversicherung) gut zu bedenken. Das gilt insbesondere für die Pflegeversicherung. Die Frage lautet damit: Gibt es Leistungen aus der deutschen Pflegeversicherung auch, wenn man seinen Lebensmittelpunkt nach Spanien verlegt hat?
Gibt es Pflegegeld und Sachleistungen auch bei einem Wegzug nach Spanien?
Die Leistungen aus der Pflegeversicherung teilen sich auf in das sog. Pflegegeld und die sog. Pflegesachleistungen. Für beide Leistungsarten war und ist es teilweise noch streitig, ob diese auch nach einem Wegzug von Deutschland nach Spanien gewährt werden.
Wollen wir uns zunächst das Pflegegeld anschauen. Deutschland wollte – aus Kostengründen – ursprünglich Deutschen mit ständigem Aufenthalt in Spanien kein Pflegegeld zahlen. Erst 1998 gab es dann eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, dass Deutsche, die in der deutschen gesetzlichen Kranken- und Pflegegeldversicherung versichert sind, auch nach einem Wegzug nach Spanien Anspruch auf Pflegegeld haben. Das Pflegegeld gibt es in folgender Höhe: Pflegestufe 0 (Demenz) 123 €, Pflegestufe I 244 €, Pflegestufe I (mit Demenz) 316 €, Pflegestufe II 458 €, Pflegestufe II (mit Demenz) 545 € und Pflegestufe III (mit und ohne Demenz) 728 €. Die Antragstellung erfolgt über die zuständige Krankenkasse, die auch auf Mallorca Vertragsärzte hat, die die Pflegestufe feststellen.
Anders sieht es bei den sog. Sachleistungen aus. Hier ist Deutschland nach wie vor nicht bereit, Sachleistungen, wie z.B. die Betreuung in einer Pflegeeinrichtung, nach Spanien zu zahlen. Diese Entscheidung Deutschlands ist bei vernünftiger Würdigung nicht nachzuvollziehen. Warum soll das Pfleggeld nunmehr grundsätzlich nach Spanien exportierbar sein, Sachleistungen dagegen nicht. Die EU-Kommission und anerkannte Juristen sehen darin einen Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit, wenn sich Pflegebedürftige nicht aussuchen könnten, ob sie in einer Pflegeeinrichtung in Deutschland oder in Spanien betreut werden wollen. Dieses Thema wird hoffentlich bald vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden.
Einen Ausweg könnte der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung bieten. Hier sind von den verschiedenen Anbietern die Vertragswerke dahin zu überprüfen, ob neben den Geldleistungen in Spanien auch Sachleistungen gewährt werden. Insgesamt ein sehr komplexes Thema, zu dem eine qualifizierte Beratung erforderlich ist. Beratungen führt die Deutsche Rentenversicherung durch, www.deutsche-Rentenversicherung. De oder Telefon +49(0)30 865 681 44.