Die spanische Sozialversicherung

Das Thema

Wer ist Spanien leben und arbeiten will, muss sich zuvor bei der spanischen Sozialversicherung, der Seguridad Social anmelden, die die zentrale Zuständigkeit für Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegegeld sowie für Renten ist. Die Sozialversicherung teilt sich auf in drei Unterorganisationen, nämlich die Allgemeine Sozialversicherungskasse (TGSS), das Nationale Institut für soziale Sicherheit (INSS) und das Arbeitsamt (SEPE). Die TGSS ist die Zentralstelle für die Unterlagen der Mitglieder (Arbeitnehmer und Unternehmen), überwacht die Zahlungen, zieht ein und zahlt aus. Die INSS ist zuständig für die Bewilligung und die Berechnung von Leistungen aus der Sozialkasse. Und schließlich ist die SEPE zuständig für die Hilfeleistungen bei Arbeitslosigkeit.

Wer muss sich bei der Sozialversicherung anmelden?

Jeder, der eine Tätigkeit auf Mallorca aufnimmt, also sowohl als Arbeitnehmer als auch als Selbständiger (Autónomo), muss sich bei der spanischen Sozialversicherung anmelden. Mit der Anmeldung erhält man eine Mitgliedsnummer (Número de afilación). Diese muss dem zukünftigen Arbeitgeber vorgelegt werden, der dann den Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung anmeldet und die monatlichen Beiträge abführt. Der Selbständige ist persönlich für die Abführung der monatlichen Beitragszahlungen verantwortlich. Selbständige erhalten dann die gleichen Leistungen aus der Sozialversicherung wie Angestellte. Da die Leistungen aus dem spanischen Sozialversicherungssystem nicht so hoch sind wie die im deutschen Sozialversicherungssystem (keine freie Arztwahl, keine Übernahme für Zahnbehandlungskosten, u.ä), bieten zahlreichere Versicherer für relativ kleine Beiträge Zusatzversicherungen an, mit denen man sich die Standards von Privatversicherten erkaufen kann.

Deutsche Rentner, die ihren Lebensmittelpunkt nach Spanien verlegen wollen, können ebenfalls Leistungen aus der spanischen Sozialversicherung beziehen. Dazu müssen sie bei ihrer Krankenkasse in Deutschland das Formular S1 oder E121 ausfüllen und können sich mit dieser Bescheinigung dann auf Mallorca bei der INSS anmelden. Damit werden sie Mitglied der spanischen Krankenversicherung und können sich in den staatlichen Ärztezentren und Krankenhäusern behandeln lassen. Rentner, die in Deutschland privat versichert sind, haben auch im Ausland freie Arztwahl.