Lebensabend auf Mallorca –
Steuern auf die deutsche Rente?
Das Thema
Viele deutsche Rentner flüchten vor dem kalten Winter in Spaniens sonnige Gefilde. Manche leben auch dauerhaft im sonnigen Süden. Grundsätzlich kein Problem: Die deutsche Rentenversicherung überweist die Rente auch ins Ausland. Nach einem Bericht der DRV werden die Altersbezüge deutscher Rentner inzwischen in 150 verschiedene Länder überwiesen. Doch viele Rentner können ihre Renten nicht in Ruhe genießen, weil sie bisweilen den Begehrlichkeiten des deutschen Finanzamtes und der Finanzbehörden im Ausland in Bezug auf die Besteuerung der Renteneinkünfte ausgesetzt sind. Daher wird häufig die Frage gestellt, welchem Land das Besteuerungsrecht auf die deutsche Rente zusteht.
Wo ist die deutsche Rente zu versteuern?
Unproblematisch ist der Fall, wenn der Rentner weniger als 183 im Ausland lebt und damit formal seinen Lebensmittelpunkt noch in Deutschland hat. Dann hat Deutschland weiterhin das Besteuerungsrecht, wobei viele Rentner keine Steuern zu zahlen haben, weil das Einkommen bis zum Grundfreibetrag steuerfrei bleibt.
Hat der Rentner jedoch die spanische Residenz und in Deutschland keinen Wohnsitz mehr, ist er in Deutschland wegen seiner Rente beschränkt steuerpflichtig. Damit entfällt für ihn der Grundfreibetrag in Höhe von derzeit (2020) 9.168 €. Wer ab dem 01.01.2015 erstmals eine deutsche Rente bezieht oder bezogen und seinen Lebensmittelpunkt in Spanien hat, für den gilt: (1) die deutsche Rente ist mit 5 % ihres Betrages in Deutschland zu versteuern (ab 2030 sind es 10 %), (2) im Übrigen ist die deutsche Rente in Spanien zu versteuern, (3) der spanische Fiskus muss die in Deutschland gezahlte Steuer auf die in Spanien fällige anrechnen. Dieses etwas umständliche und für Rentner altersbedingt schwer verständliche Verfahren ist wohl auch die Ursache dafür, dass viele deutsche Rentner zwar dauerhaft in Spanien leben, aber formal einen deutschen Wohnsitz aufrechterhalten in der Hoffnung, nicht ertappt zu werden.