Wann muss ich mein aus Deutschland eingeführtes Kfz in Spanien ummelden?

Das Thema

Immer wieder hören und lesen wir, dass auf Mallorca Fahrzeuge mit deutschen Kennzeichen beschlagnahmt wurden und hohe Strafen gegen die Halter verhängt wurden, weil sie das Fahrzeug nicht in Spanien angemeldet haben. Gelegentlich bringen deutsche Umsiedler ihr Fahrzeug aus Deutschland mit, beantragen eine Residencia und fahren weiter mit aus Deutschland mitgebrachten und dort zugelassenen Fahrzeug. Häufiger sind die Fälle, dass Eigentümer von Zweitwohnsitzen ihr in Deutschland zugelassenes Fahrzeug nach Mallorca verbringen, um es hier in den Ferien zu nutzen. Auch hier drohen unter Umständen empfindliche Strafen. Deshalb die oft gestellte Frage an den Experten: Wann muss ich mein aus Deutschland mitgebrachtes Fahrzeug in Spanien anmelden?

Die Rechtslage

Für diejenigen, die in Spanien einen Dauerwohnsitz genommen haben, resident sind, ist die Frage leicht zu beantworten, denn sie ist klar gesetzlich geregelt: Residenten und Gesellschaften ist es untersagt, in Spanien Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen zu führen (Art. 68 Real Decreto Legislativo 6/2015 vom 30.10.2015). Wer Resident ist, ergibt sich nicht aus formalen Kriterien wie polizeiliche Anmeldung etc., sondern es zählen die tatsächlichen Verhältnisse: Eine Mutter, deren Kinder auf Mallorca zur Schule gehen, wird nicht glaubhaft erklären können, dass ihr Lebensmittelpunkt weiterhin in ihrer Heimatstadt Mannheim liegt. Das ist übrigens auch ein Grund, weshalb besonders gern Fahrzeugkontrollen in der Nähe der internationalen Schulen durchgeführt werden.

Bei Nicht-Residenten regelt sich die Zulässigkeit des Führens eines Fahrzeuges mit deutschem Kennzeichen auf Mallorca nach der Richtlinie des Rates der EU vom 28.03.1983. Danach darf ein im Heimatland zugelassenes Fahrzeug in den anderen Mitgliedsstaat vorübergehend eingeführt und genutzt werden, und zwar in einem 12-Monatszeitraum mit oder ohne Unterbrechung für maximal sechs Monate. Danach muss es umgemeldet werden!

Handlungsempfehlungen

Für Nicht-Residente ist zu empfehlen, im Fahrzeug eine deutsch/spanische Bescheinigung des deutschen Finanzamtes parat zu haben, mit der bestätigt wird, dass der Fahrzeughalter in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Erfahrungsgemäß reicht den kontrollierenden Polizisten diese Bescheinigung aus, ohne dass intensiver hinterfragt wird, wie lange sich das Fahrzeug schon in Spanien befindet. Residente und Nicht-Residente, deren in Deutschland zugelassenes Fahrzeug dauerhaft auf Mallorca verbleiben soll, sollten das Fahrzeug unbedingt ummelden. Um sich den Papier- und Behördenkram zu sparen, gibt es in jedem Ort erfahrene Gestorias, die sich auf die Ummeldung von Fahrzeugen spezialisiert haben.