Was tun bei Krankheit im Urlaub?
Die Europäische Krankenversicherung

Das Thema

Die Urlaubsfreude kann schnell getrübt sein, wenn man im Urlaub plötzlich erkrankt oder einen Unfall hat. Zu den Schmerzen kommt oft noch die Sorge, wer die Kosten der ärztlichen Versorgung oder gar eines Krankenhausaufenthaltes bezahlt. Wer Mitglied einer privaten Krankenversicherung ist, kann sich entspannt zurücklehnen, weil in der Regel die private Krankenversicherung auch die Kosten einer Behandlung im Ausland zahlt. Ähnlich entspannt können auch die Reisenden sein, die über eine spezielle Reisekrankenversicherung verfügen, die meist auch für Kosten des Rücktransportes vom Ausland in das Heimatland aufkommen. Mit einer privaten Krankenversicherung oder einer Reisekrankenversicherung können Sie sich auch in privaten Ärztezentren und in privaten Kliniken behandeln lassen. Gesetzlich Versicherte sollten bei Auslandsreisen zumindest im Besitz der Europäischen Krankenversicherungskarte (auch Europäische Gesundheitskarte genannt) sein, die die notwendigen Behandlungskosten im öffentlichen Gesundheitssystem des Urlaubslandes abdeckt.

Die Europäische „Gesundheitskarte“

Die Europäische „Gesundheitskarte“ (EHIC) bekommen Sie bei Ihrer deutschen gesetzlichen Krankenkasse. Bei Vorlage dieser Karte werden Sie in den spanischen staatlichen Gesundheitszentren und Krankenhäusern kostenlos behandelt. In den staatlichen Gesundheitszentren ist es meist empfehlenswert, einen spanisch-sprechenden Begleiter bei sich zu haben, da die Gesundheitszentren in der Regel nicht über Dolmetscher verfügen. In den großen spanischen Kliniken, besonders in Ferienregionen, stehen meist Dolmetscher zur Verfügung. Kosten für den Rücktransport ins Heimatland sind von der Europäischen Krankenversicherung nicht gedeckt. Möglicherweise können diese Kosten jedoch von der Kreditkartenorganisation, über die die Reise gebucht wurde, oder über eine ADAC-Mitgliedschaft abgerechnet werden. Die Behandlungskosten in einem der privaten, internationalen Ärztezentren oder Privatkliniken sind bei der Europäischen Krankenversicherung nicht gedeckt und müssen privat gezahlt werden.