Neues Hypothekengesetz

Neues Hypothekengesetz

Das Thema

Verbraucherverbände freuen sich: die Banken machen gute Mine zum „bösen Spiel“ der Linksregierung: In Spanien gibt es ein neues Hypothekengesetz (Ley de Credito Inmobilario), das am 17. Juni 2019 in Kraft trat. Mit dem neuen spanischen Hypothekengesetz setzte der spanische Gesetzgeber nicht nur die EU-Richtlinie 2014/17/EU um, sondern ging in einigen Punkten noch weiter, als die EU-Vorgabe das forderte. Während der letzten Wirtschaftskrise, dem Zusammenbruch von Bauträgerunternehmen und Banken und der folgenden Zwangsvollstreckungen und Zwangsversteigerungen von Wohnungen und Häusern mussten sich die spanischen Gerichte auch mit den Grundlagen dieser Vollstreckungsmaßnahmen, nämlich den spanischen Hypothekenverträgen intensiver befassen.

Dabei wurde schnell klar, dass die Vertragswerke in der Regel sehr einseitig zugunsten der Banken aufgesetzt waren und die Kreditnehmer kaum Schutz hatten. Die Gerichte halfen häufig mit Vollstreckungsschutz oder kassierten einzelne Klauseln der Hypothekenverträge zugunsten der Verbraucher. Dies rief Verbraucherschutzverbände auf den Plan, die das neue Hypothekengesetz in Spanien in harten Verhandlungen mit den politischen Parteien erzwangen.

Das neue Hypothekengesetz in Spanien

Das Gesetz ist gekennzeichnet durch Schutzvorschriften wie Transparenzklauseln für Hypothekenverträge, Prüfungs- und Aufklärungsvorschriften sowie Mitwirkungspflichten für die spanischen Notare. Weiterhin finden sich in dem Gesetz Vorschriften zu den Nebenkosten, zur Vorfälligkeitsentschädigung und zum Verbot von weiteren Geschäften, die mit dem Kreditvertrag nicht unmittelbar zusammenhängen. Einige der Schutzvorschriften wollen wir hier nennen: Zukünftig können Zwangsvollstreckungen in Immobilien nur dann eingeleitet werden, wenn der Schuldner mit der Zahlung von 12 Raten oder 3 % des Darlehensbetrages in Verzug ist und der Gläubiger die Einleitung der Vollstreckung angekündigt hat. Weiter regelt das neue Gesetz, dass die mit der Hypothek zusammenhängenden Kosten wie Notargebühren, Eintragungskosten, Stempelsteuer von der Bank zu tragen sind. Zukünftig hat der Kreditnehmer lediglich die Kosten für das Sachverständigengutachten zu übernehmen.

Der Notar, der die Hypothekenbestellung beurkundet, muss in einem gesonderten Termin, der mindestens 24 Stunden vorher stattfinden muss, mit dem Darlehensnehmer die Kreditbedingungen besprechen und sich überzeugen, dass sie auch verstanden wurden. Weiterhin reduziert das neue Hypothekengesetz die Vorfälligkeitsentschädigung. Weiterhin gilt jetzt, dass Hypothekenverträge zukünftig nicht mehr mit dem Abschluss von anderen Finanzprodukten wie Versicherungen, Kreditkarten oder Pensionsplänen verknüpft werden dürfen, es sei denn die Bank zahlt hierfür einen Bonus. Für Finanzdienstleister und Bankangestellte, die mit Finanzierungsfragen befasst sind, schreibt das Gesetz umfangreiche Aus- und weiterbildungsmaßnahmen vor.

Das Gesetz ist gekennzeichnet durch Schutzvorschriften wie Transparenzklauseln für Hypothekenverträge, Prüfungs- und Aufklärungsvorschriften sowie Mitwirkungspflichten für die spanischen Notare. Weiterhin finden sich in dem Gesetz Vorschriften zu den Nebenkosten, zur Vorfälligkeitsentschädigung und zum Verbot von weiteren Geschäften, die mit dem Kreditvertrag nicht unmittelbar zusammenhängen. Einige der Schutzvorschriften wollen wir hier nennen: Zukünftig können Zwangsvollstreckungen in Immobilien nur dann eingeleitet werden, wenn der Schuldner mit der Zahlung von 12 Raten oder 3 % des Darlehensbetrages in Verzug ist und der Gläubiger die Einleitung der Vollstreckung angekündigt hat. Weiter regelt das neue Gesetz, dass die mit der Hypothek zusammenhängenden Kosten wie Notargebühren, Eintragungskosten, Stempelsteuer von der Bank zu tragen sind. Zukünftig hat der Kreditnehmer lediglich die Kosten für das Sachverständigengutachten zu übernehmen.

Der Notar, der die Hypothekenbestellung beurkundet, muss in einem gesonderten Termin, der mindestens 24 Stunden vorher stattfinden muss, mit dem Darlehensnehmer die Kreditbedingungen besprechen und sich überzeugen, dass sie auch verstanden wurden. Weiterhin reduziert das neue Hypothekengesetz die Vorfälligkeitsentschädigung. Weiterhin gilt jetzt, dass Hypothekenverträge zukünftig nicht mehr mit dem Abschluss von anderen Finanzprodukten wie Versicherungen, Kreditkarten oder Pensionsplänen verknüpft werden dürfen, es sei denn die Bank zahlt hierfür einen Bonus. Für Finanzdienstleister und Bankangestellte, die mit Finanzierungsfragen befasst sind, schreibt das Gesetz umfangreiche Aus- und weiterbildungsmaßnahmen vor.

Kommentar zum neuen Hypotheken-Gesetz

80 % der Spanier leben in eigenen Immobilien, die überwiegend hoch finanziert sind. Deshalb ist gerade auf diesem Gebiet ein guter Verbraucherschutz dringend notwendig und das neue Hypothekengesetz zu begrüßen. Allerdings bezeichnen viele Experten einige der Vorschriften, insbesondere die Neuregelung der Kostenverteilung, als Augenwischerei, da sicher zu erwarten ist, dass die Banken die höheren Kosten, die früher auf den Kunden abgewälzt worden waren,  durch höhere Hypothekenzinsen realisieren werden.

 

1 Kommentar zu “Neues Hypothekengesetz

  1. Ferdinand Wolkenstein schreibt:

    Guten Tag,
    klar, die Banken haben nichts zu verschenken und werden nichts verschenken. Wenn nun der Gesetzgeber die Kosten neu verteilt hat, werden sich die Banken das über die Zinsen oder andere Vertragsklauseln wieder zurückholen. So ist das nun mal in der freien Marktwirtschaft.
    Ihr
    Ferdinand Wolkenstein

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