Regulierung des Maklerberufs auf den Balearen
Auf den Balearen bieten etwa 1.000 Makler (einige Statistiken sprechen sogar von 7.000!) Einzelpersonen oder Unternehmen ihre Dienste als immobilien-Makler an. Viele haben eingerichtete Büros und überzeugen durch Marktkenntnis und professionelle Kundenbetreuung. Viele arbeiten aber auch aus dem heimischen Wohnzimmer oder haben ihr Büro in einem Café aufgeschlagen. Auch wollen immer mehr Gärtner und Hausmeister ohne jedwede Kenntnisse an dem einträglichen Geschäft der Immobilienvermittlung teilhaben. So verwundert es nicht, dass es bei Verbraucherschutzverbänden oder gar der Staatsanwaltschaft zu Beschwerden und Anzeigen kommt, weil der “Makler“ falsch oder schlecht beraten oder gar betrogen hat.
Seit vielen Jahren wurde der Ruf laut, die Ausübung des Maklerberufs auf den Balearen zu regulieren. Noch unter der abgewählten Linksregierung setzen sich Vertreter der Politik, der Verbraucherschutzverbände und der berufsständigen Vertretungen der Makler (hier ist besonders der Verband der international agierenden Makler ABINI zu nennen, dessen Gründungsmitglied Minkner & Bonitz ist) zusammen, um gemeinsam die Regulierung der Ausübung des Maklerberufs anzupacken. Corona und andere – scheinbar wichtigere – Probleme ließen die Verhandlungen stocken und die Papiere in den Schubladen der Verwaltung verschwinden. Nun hat die neue Regierung der Balearen das Thema wieder aufgegriffen und die gewünschte Regulierung beschlossen und in das neue Wohnungsbaugesetz eingearbeitet. Die Vorschriften stehen, es fehlt noch am Feinschliff bezüglich der Einrichtung des Maklerregisters und der Strafen für Verstöße gegen die neuen Regeln.
Und das sieht das neue Gesetz vor: Wer auf den Balearen den Maklerberuf ausüben will, darf dies nur tun, wenn er in ein öffentliches Register eingetragen ist, eine Registrierungsnummer erhalten hat und diese in seinem Ladenlokal und auf allen werblichen Veröffentlichungen in Printmedien und im Internet angibt. Wer ohne Registrierung (auch einmalig) Maklertätigkeiten ausübt, macht sich strafbar. Aber: Nicht jeder Antragsteller wird registriert. Dazu bedarf es die Erfüllung einiger Bedingungen und Voraussetzungen: Als Makler darf sich nur betätigen, wer einen akademischen Abschluss (z.B. als Jurist oder Dipl. Kaufmann) hat oder einen Nachweis erbringt, dass er mindestens 200 Stunden an Fortbildungskursen teilgenommen hat oder mindestens seit vier Jahren beanstandungsfrei den Maklerberuf ausgeübt hat. Weiter muss der Antragsteller den Nachweis erbringen, dass er keinerlei Verbindlichkeiten beim Finanzamt oder den Sozialversicherungsträgern hat. Zudem darf er keine Vorstrafen haben, muss eine Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung nachweisen und eine Schadens-Kaution in Höhe von 60.000 Euro hinterlegen. Und natürlich muss der Makler ein öffentlich zugängliches Büro unterhalten und dort auch ein Beschwerdebuch vorhalten, in das Kunden ihre Beschwerden eintragen können. Usw., Usw. Ein dicker Katalog, an dessen Erfüllung ein großer Teil der Makler, insbesondere der vielen Handy-Makler scheitern wird. Wer eine Maklertätigkeit anbietet oder ausübt, ohne diese Voraussetzungen und Bedingungen zu erfüllen, wird mit empfindlichen Bußgeldern oder Strafen belegt werden.
Minkner & Bonitz begrüßt das neue „Maklergesetz“. Seit Aufnahme der Maklertätigkeit auf Mallorca vor über 30 Jahren erfüllt Minkner & Bonitz sämtliche Bedingungen des neuen Gesetzes und wird sich sofort registrieren lassen, sobald das Register eingerichtet ist.
Liebes Minkner-Team,
es wird Zeit, dass das Makler(un)wesen endlich gesetzlich geregelt wird. Immer wieder liest man im Mallorca Magazin oder der Mallorca Zeitung, dass Makler ihre Kunden geprellt haben oder gar verhaftet wurden. Viele in Deutschland gescheiterte Existenzen wollen offenbar auf den Zug des boomenden Marktes aufspringen, das schnelle Geld machen, um sich dann, wohin auch immer, abzusetzen.
Das Gesetz scheint aber noch nicht in trockenen Tüchern zu sein. Die Mallorca Zeitung schreibt, dass die Balearen ein solches Gesetz gar nicht beschließen dürfen, sondern dass das eine Kompetenz der Zentralregierung wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Zittwitz
Richtig und wichtig,
wir wurden selbst von einem “Makler” um 5.000,- Euro betrogen obwohl der Vermittlungsvertrag eindeutig und wasserfest ist.
Die Klage läuft.
Als wir ihn auf die Zahlung angesprochen haben, mussten wir ihn am Ende sogar wegen Körperverletzung anzeigen, weil er und seine Frau handgreiflich wurden.
Deswegen können wir nur JEDEM raten: Lasst die Finger von den “One mans Shows” und Handymaklern.
Und wenn ihr einen Makler aussucht: Schaut VORHER auf die Google Bewertungen.