Ferienvermietung von Wohnungen auf Mallorca – Was ist erlaubt, was verboten?

Ferienvermietung von Wohnungen auf Mallorca – Was ist erlaubt, was verboten?

Viele, die sich eine Immobilie auf Mallorca kaufen wollen, bevorzugen eine Testphase und mieten sich zunächst für die Ferien ein Haus oder eine Wohnung auf Mallorca, weil sie die Intimität eines privaten Apartments oder eine privaten Hauses dem Wohnen im Hotel vorziehen. Und schließlich ist die Miete einer privaten Wohnmöglichkeit günstiger als die Kosten im Hotel.

Die Ferienvermietung ist geregelt im Tourismusgesetz. Danach ist die touristische Vermarktung von freistehenden Häusern, Fincas und Dorfhäusern grundsätzlich gestattet, wenn man dafür eine Lizenz hat und die Einnahmen versteuert. Die Ferienvermietung von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und Apartmentanlagen war grundsätzlich nicht gestattet, und zwar ausdrücklich nach dem Tourismusgesetz und teilweise auch aufgrund von Regelungen in den Satzungen der Apartmentanlagen. Tatsächlich werden und wurden Tausende von Wohnungen illegal für Ferienzwecke vermietet.

Die jetzige Linksregierung hatte in ihrem Wahlprogramm zugesagt, die Ferienvermietung von privaten Wohnungen zu regeln. Dabei stieß sie auf widerstreitende Interessen: Da war zunächst die einflussreiche Hotellobby, die wollte, dass die private Wohnungsvermietung zu Ferienzwecken generell untersagt bliebe und Verstöße energisch verfolgt würden. Klar: Ein Privater, der keine Einkommensteuer zahlt und auch die Tourismusabgabe nicht einzieht, kann bedeutend günstiger anbieten, als ein Hotelier. Dann waren es die Bürger, die monierten, dass aufgrund der Ferienvermietung günstiger Wohnraum dem Markt entzogen werde. Und dann waren da die privaten Eigentümer, die sich die Zusatzeinnahmen nicht nehmen lassen wollten. Schließlich intervenierte auch die Zentralregierung, die die Rechtsansicht vertritt, die Balearen hätten für diese Fragen keine Regelungskompetenz.

Nun ist am 1. August 2017 das geänderte balearische Tourismusgesetz in Kraft getreten, das aber diese Frage der Zulässigkeit der privaten Vermietung von Wohnungen zu Ferienzwecken nicht wirklich regelt. In dem wesentlichen Punkt der Freigabe von privaten Wohnungen für die Ferienvermietung gab es keine Mehrheit. Es wurde vielmehr ein einjähriges Moratorium vereinbart, während dessen keine Lizenzen für die Ferienvermietung von privaten Wohnungen erteilt werden dürfen. In dieser Zeit sollen die Gemeinden der Balearen entscheiden, ob sie auf ihrem Gemeindegebiet die Freigabe wollen oder nicht. Die Gemeinde Palma hat sich schon dagegen entschieden.

Ein politischer Schnellschuss, der das Wesentliche nicht regelt und die bisherige Grauzone der illegalen Ferienvermietung von Wohnungen nicht angreift.

Veranstaltungs-Tipp zum Thema

Das neue Tourismusgesetz der Balearen zur Regelung der Ferienvermietung ist ab dem 01.08 mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Balearen (Boib) rechtsgültig geworden. Da sich bestimmte Regelungen im Gesetz widersprochen haben, wurde am Freitag, den 4. August ein Dekret beschlossen, welches die Unstimmigkeiten beheben soll. Damit ist u.a. auch ein Moratorium in Kraft getreten, dass das Erteilen von neuen Lizenzen für die private Ferienvermietung für die Dauer eines Jahres unterbindet. Jetzt haben der Stadtrat von Palma und der Inselrat von Mallorca eine gesetzliche Frist von einem Jahr, um Zonen festzulegen, in denen das Vermieten gestattet werden könnte oder weiterhin verboten bleibt.

Das renommierte Beratungsunternehmen „European Accounting“ mit Sitz in Palma de Mallorca informiert zu diesem brisanten Thema: Namhafte Referentinnen & Referenten – auch vom Tourismusministerium – werden ein Gesamtbild der aktuellen Situation darstellen und zur Diskussion freigeben.

WANN: Freitag, 1. September, 13.30 Uhr

Die Anmeldeunterlagen finden Sie hier.

 

3 Kommentare zu “Ferienvermietung von Wohnungen auf Mallorca – Was ist erlaubt, was verboten?

  1. Stefan Wollnick schreibt:

    Was ist das nur für ein Eiertanz? Wie ich der Presse entnehme, sieht das “neue” Gesetz empfindliche Strafen für die illegale Vermietung von Ferienwohnungen vor. Wie will man bestrafen, wenn niemand weiß, was erlaubt ist und was nicht. Mein Tipp an die Linksregierung: erst nachdenken und dann Gesetze machen. Sonst wird`s nur rote Grütze,
    Ihr Stefan Wollnick

  2. Schlaumann schreibt:

    Viele Familien Palmas rücken ja in der Saison auf kleinsten Raum zusammen, um ihre Wohnungen an Touristen über Internetportale vermieten zu können. Die steuerfreie Zusatzverdienst dürfte jetzt wegfallen. Die Hotelbesitzer wird`s freuen.
    Schlaumann

  3. Klaus Neumann schreibt:

    Danke für den wertvollen Tipp für das Seminar am 1.9. bei europeanaccounting. Sie sind ja ganz schön fix!. Klaus Neumann

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