Steuerersparnis für Nichtresidente beim Immobilienverkauf ab 2015?
Die spanische Regierung hat für die Jahre 2015 und 2016 diverse Steueränderungen angekündigt, die sich für den Steuerzahler günstiger gestalten sollten. Für die Leser des Newsletter – meist Nichtresidente – ist besonders wichtig, welche Änderungen sich bei der Gewinnsteuer im Falle eines Immobilienverkaufs ergeben. Hier wird es tatsächlich eine Steuerreduzierung geben: Derzeit beträgt die Gewinnsteuer für Nichtresidente beim Verkauf einer Spanienimmobilie 21 %. Diese Steuer wird ab 01.01.2015 auf 20 % und ab 01.01.2016 auf 19 % reduziert. Immerhin.
Stark diskutiert wurde die geplante Abschaffung des Aktualisierungskoeffizienten. Dieser Koeffizient gewährt besondere Abschreibungen (und damit Steuerreduzierungen) auch für Immobilien Mallorca , die vor 1994 angeschafft wurden. Dieser Koeffizient sollte vollständig abgeschafft werden. Aufgrund von Protesten Betroffener wird ab 01.01.2015 die volle Versteuerung erst ab Verkaufserlösen über 400.000 € greifen, während für die darunter liegenden Beträge die Abschreibungsvergünstigung weiterhin gilt. Dieser Streit ist für Immobilien, die nach 1994 angeschafft wurden, irrelevant. Hier greift die volle Besteuerung auf den Gewinn von derzeit 21 %, für 2015 20 % und für 2016 19 %.
Jedes Jahr ein Prozent weniger Gewinnsteuern für 2015 und 2016. Das ist zwar nicht viel, aber immerhin ein Anfang. Man sieht, die spanische Wirtschaft ist auf einem guten Weg. Ihr Jens Köberling
Die – teilweise – Streichung des Abschreibungskoeffizienten wird diejenigen, die ihre Immobilie vor 1994 gekauft haben und bei denen der Wert über 400.000 € liegt, schmerzen. Da greift man wieder einmal nur den “Reichen” in die Tasche und gibt – im kommenden Jahr sind ja Wahlen – den Wählern ein kleines Geschenk. Jakob Süssmann