Villen mit Lizenz zur Ferienvermietung

Villen mit Lizenz zur Ferienvermietung

Das Thema

Corona hat auch großen Einfluss auf das Buchungsverhalten der Gäste Mallorcas: Auch wenn sich die Hotels bemühen, dem Gast trotz aller Hygiene-, Abstands- und Maskenpflichten ein entspanntes Wohlfühlerlebnis zu bieten, bevorzugen viele Gäste in diesen Zeiten, ihre Ferien im Familienkreise in einer Privatvilla mit einladenden Terrassen, einem schönen Garten und einem Swimmingpool zu verbringen, wo man den Urlaub ungezwungener verleben kann. Man kann sagen, dass in den letzten Wochen ein Run auf derartige Ferienimmobilien stattgefunden hat. Bei dieser Nachfrage könnte der Kauf einer Immobilie zum Zwecke der Ferienvermietung durchaus interessant sein. Allein: Der Markt ist sehr überschaubar, seit durch ein Tourismusgesetz von 2017 für die Erlangung einer Vermietungslizenz für Ferienzwecke von den Behörden hohe Hürden aufgebaut wurden, die nur durch großen Kosten- und Zeitaufwand überwunden werden können. So werden für Wohnungen auf Mallorca praktisch keine Lizenzen mehr erteilt; für Villen scheint die Politik darauf abzielen, die Ferienvermietung zu verhindern.

Neue Lizenz, alte Lizenz

Die Beantragung einer neuen Lizenz zur Ferienvermietung ist ein langwieriger Hürdenlauf: Fünf Behörden, die das Projekt absegnen müssen, sind mit der Erteilung einer Lizenz befasst: das örtliche Bauamt im Rathaus, die Bettenbörse, die Tourismusbehörde, die örtlich zuständige Polizei und die Tourismusbehörde DRIAT. Es muss eine Bescheinigung erlangt werden, dass sich die Immobilie in einer sog. ungesättigten Zone befindet (gibt es in einer Region schon zu viele Ferienbetten, ist die Zone gesättigt, es wird keine Lizenz erteilt), an der Bettenbörse muss man dann pro beantragtem Bett eine Lizenzgebühr zahlen, das sind bei einem Einfamilienhaus pro Bett 3.500 €.

Diesen Hürdenlauf und Kostenaufwand kann man sich sparen, wenn man eine Villa oder eine Finca kauft, die bereits über die alte Lizenz zur Ferienvermietung verfügt, nämlich eine Lizenz, die vor dem Inkrafttreten des Tourismusgesetzes von 2017 erteilt wurde. Alte Lizenzen haben zudem den Vorteil, dass sie unbefristet sind, während neu erteilte Lizenzen nur eine Laufzeit von fünf Jahren haben. Für den Investor, der rechnen kann, ist der Kauf einer Immobilie mit Ferienlizenz eine win-win-Situation: Er kann die Immobilie für die eigenen Ferien nutzen und hat damit die emotionale Rendite, die da heißt „Lebensqualität, in der übrigen Zeit kann er sie an Feriengäste vermieten und damit eine solide Rendite erzielen.

Minkner & Partner hat in seinem Portfolio einen guten Bestand von Villen und Fincas, die über eine „alte Lizenz“ verfügen. Interessiert? Dann schauen Sie sich einmal die Villen und Fincas mit Lizenz zur Ferienvermietung an.

2 Kommentare zu “Villen mit Lizenz zur Ferienvermietung

  1. Bernd Stürmer schreibt:

    Hallo, liebes Minkner-Team,

    das scheint ja eine interessante Investitionsmöglichkeit zu sein. Haben Sie in Ihrem Team auch einen Mitarbeiter, der die steuerlichen Fragen der Vermietung bearbeitet, bestenfalls auch mit meinem deutschen Steuerberater? Das wäre für mich eine conditio sine qua non.

    Herzlichen Gruß
    von Haus zu Haus
    Ihr Bernd Stürmer

  2. Lutz Minkner schreibt:

    Guten Tag, Herr Stürmer,

    natürlich haben wir in unserem Netzwerk qualifizierte Personen, die sich mit der steuerlichen Beratung und Abwicklung der Ferienvermietung kümmern. Gern empfehlen wir das Unternehmen EuropeanAccounting in Palma (www.europeanaccounting.net). Europeanaccounting hat zu allen Fragen rund um die Ferienvermietung auch viel in deutscher Sprache publiziert. Wenden Sie sich an Herrn Steuerberater Christian Plattes.

    Mit freundlichen Grüßen
    Minkner & Partner S.L.
    Lutz Minkner

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