Mallorca Immobilien – Wertzuwachssteuer verfassungswidrig

Mallorca Immobilien – Wertzuwachssteuer verfassungswidrig

Das Thema

Bei jedem Verkauf einer Immobilie partizipiert der Fiskus nicht nur am Gewinn in Form der Gewinnsteuer (bei Nichtsresidenten pauschal 19 %, bei Residenten zwischen 19 % und 26 %), sondern auch in Form der Wertzuwachssteuer, die den Gemeinden zusteht. Diese Steuer wird auch bei Erbschaften und Schenkungen erhoben. Die Berechnungsgrundlagen wurden von vielen Bürgern in der Vergangenheit als willkürlich und ungerecht gerügt, zumal auch dann eine Wertzuwachssteuer verlangt wurde, wenn der Verkäufer keinen Gewinn erlangt, ja bisweilen, besonders bei Krisen, mit Verlust verkauft hatte.

Das sagt das Verfassungsgericht

Nachdem schon mehrere Untergerichte in der Vergangenheit die Verfahrensweise bei der Wertzuwachssteuer als rechtswidrig gerügt, aber der Gesetzgeber keine Änderung herbeigeführt hatte, hat jetzt (Entscheidung vom 27.10.2021) das Spanische Verfassungsgericht die Wertzuwachssteuer in der jetzigen Form für verfassungswidrig und ungültig erklärt. Das höchste Gericht rügt, dass es nicht zulässig sei, beim Verkauf einer Immobilie einen bestimmten Wertzuwachs festzusetzen, und zwar unabhängig davon, ob tatsächlich ein Wertzuwachs, berechnet auf der Grundlage des Katasterwertes, eingetreten sei.

Das Urteil hat zur Folge, dass bis zu einer Neufassung der gesetzlichen Regelungen unter Beachtung der Vorgaben des Verfassungsgerichts, bei Verkäufen, Erbschaften und Schenkungen keine Wertzuwachssteuer mehr abzuführen ist. Das Gericht hat allerdings ausgeführt, das es keine Erstattungen aufgrund rechtswidriger Steuererhebungen in der Vergangenheit geben werde. Das spanische Finanzministerium hat bereits angekündigt, an einem neuen Gesetzesvorschlag zu arbeiten. Wer sich also derzeit mit Verkaufsgedanken trägt, sollte schnell handeln, um keine Wertzuwachssteuer zahlen zu müssen.

3 Kommentare zu “Mallorca Immobilien – Wertzuwachssteuer verfassungswidrig

  1. Herfried von Alsleben schreibt:

    Leider haben die Gerichte und insbesondere das spanische Verfassungsgericht tatenlos zugesehen, wie sich die Finanzbehörden mit der Wertzuwachssteuer schamlos die Taschen vollsteckten. Das hat nun – vorläufig – ein Ende. Unverständlich ist, dass die Entscheidung des verfassunsggericht keine Rückwirkung hat. Der Dieb darf die Beute behalten. Schöne Rechtsprechung.

    Herfried von Alsleben

  2. Fred Schulte schreibt:

    Ich hab das am eigenen Leibe erlebt. Ich musste in der Krise meine Immobilie mit Verlust verkaufen, und das spanische Finanzamt setzte als Verkaufspreis einen viel höheren als den tatsächlich gezahlten fest. Mein Anwalt sagte damals, das sei so rechtens, ich musste zahlen.

    Fred Schulte

  3. Helga Fritsch schreibt:

    Hallo, Minkner-Team,

    vielen Dank für diese wertvolle Information. Da wir uns gerade im Verkaufsprozess befinden, werden wir uns sputen, um diese verfassungswidrige Steuer oder eine zu erwartende “Ersatzsteuer” nicht zahlen zu müssen.

    Helga Fritsch

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