Die spanische Steuernummer NIE

Das Thema

Ohne die spanische Steuernummer läuft (fast) nichts in Spanien. Wenn Sie eine Wohnung mieten, einen Telefonanschluss haben wollen, einen Arbeitsvertrag unterschreiben, eine Versicherung abschließen, ein Auto oder gar ein Haus kaufen oder eine Firma gründen wollen, immer werden Sie nach Ihrer spanischen Steuernummer NIE gefragt. NIE ist die Abkürzung für Número de Indentidad de Extranjero (Ausländeridentitätsnummer). Diese Steuernummer benötigen Sie auch bei allen Anträgen, Erklärungen oder Eingaben bei spanischen Behörden. Die NIE wird nur einmal erteilt und gilt bis zu Ihrem Lebensende.

Wie beantrage ich die spanische Steuernummer?

Die Steuernummer NIE können Sie bei den spanischen Konsulaten in Deutschland, Österreich oder der Schweiz beantragen sowie bei den spanischen Ausländerbehörden, die für den Ort in dem Sie sich in Spanien aufhalten wollen zuständig sind. Der Antrag erfolgt mit dem Formular EX15, in dem die persönlichen Daten anzugeben sind und unter Vorlage eines Personaldokumentes wie Personalausweis oder Pass sowie einer notariell beglaubigten Kopie des Personaldokuments. Die NIE-Nummer muss nach erteilung noch beim zuständigen spanischen Finanzamt „aktiviert“ werden.

Gestorias und Rechtsanwaltskanzleien bieten ihre Dienste zur Beantragung der spanischen Steuernummer NIE an. Allerdings wurde deren Arbeit seit Februar 2020 von der balearischen Ausländerbehörde in Palma erschwert, da seit diesem Datum Dritte nur noch für einen anderen eine Steuernummer beantragen dürfen, wenn sie mit einer notariellen Vollmacht des Antragstellers versehen sind. Das verzögert natürlich den gesamten Vorgang. Es wird daher empfohlen, bereits im Vorfeld beim spanischen Konsulat die Steuernummer zu beantragen.