Das spanische Kataster

Entwicklung und Funktionen des Katasters  in Deutschland und in Spanien

Das deutsche Kataster und das spanische Catastro haben zwar die gleiche Bezeichnung, haben jedoch eine unterschiedliche Entwicklung genommen und auch andere Funktionen. In Deutschland nimmt das Katasteramt hoheitliche und kommunale Funktionen wahr, die im Zusammenhang mit dem Eigentumsnachweis an Grund und Boden stehen. Das Katasteramt stellt Geo-Daten, Karten und Pläne nach den Erfordernissen aus Verwaltung, Wirtschaft und Recht zur Verfügung und übernimmt die vermessungstechnische Betreuung von Planungs- und Baumaßnahmen für kommunale und privatwirtschaftliche Organisationen und Personen. Weiterhin sind beim Vermessungs- und Katasteramt die Geschäftsstellen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte angesiedelt.

Beim spanischen Catastro handelt es sich um Behörden einer Gemeinde, deren Aufgabe es ist, Steuern (insbesondere die jährliche Grundsteuer IBI), die sich auf eine Immobilie beziehen, festzusetzen. Die dort vorhandenen Pläne beruhen in der Regel nicht auf eigenen Feststellungen, sondern auf Angaben der Eigentümer (die meist sehr „unzuverlässig“ sind, denn je weniger Bebauung angegeben ist, desto geringer die Steuern) oder auf Fotoaufnahmen, die aus der Luft getätigt wurden (im Interesse höherer Steuereinnahmen schätzte in der Vergangenheit das Kataster die Bebauung meist etwas großzügiger). So kommt es häufig vor, dass die Größenangaben im Kataster oft von den Angaben im Grundbuch oder den tatsächlichen Größen abweichen. In den letzten 20 Jahren, insbesondere durch das Gesetz 13/2015, wurde versucht, durch wechselseitige Informationspflichten zu einer Angleichung der Werte im Grundbuch und im Kataster zu kommen, denn seit dem 01.11.2015 müssen die Flächenmaße zwischen Grundbuch und Kataster deckungsgleich sein.

Vorrang des Grundbuchs

Weichen die Angaben des Katasters von denen des Grundbuchs ab, haben die Angaben im Grundbuch Vorrang, denn aufgrund verschiedener gesetzlicher Vorschriften (Art. 1, Art. 38 span. Hypothekengesetz) hat das Grundbuch (Eigentumsregister) eine Publizitätswirkung und die Vermutung, dass die im Grundbuch eingetragenen dinglichen Rechte bestehen und dem eingetragenen Berechtigten auch zustehen. Dagegen haben die Daten des Katasters aufgrund ihrer Entstehungsgeschichte keinen zwingenden Charakter. Anders als das Grundbuch hat das Kataster keinen öffentlichen Glauben. Was tun, wenn die Flächenangaben im Grundbuch und im Kataster voneinander abweichen? Dann muss der Eigentümer von einem Architekten die Georeferenzen festlegen lassen und dann festlegen, ob die Angaben im Grundbuch oder im Kataster mit der Wirklichkeit übereinstimmen. Ein Verkauf einer Immobilie sollte erst nach Klärung dieser Unklarheiten erfolgen.

Der Katasterreferenzwert

Mit dem Gesetz 11/2021 über „Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Steuerhinterziehung“ hat Spanien mit Wirkung zum 01.01.2022 einen sog. Katasterreferenzwert geschaffen, der immer dann Grundlage für die Steuerberechnung sein soll, wenn der beurkundete Kaufpreis niedriger ist als der neue Referenzwert. Damit sollen Unterverbriefungen verhindert werden. Allerdings führt dieser neue Wert auch dazu, dass tatsächliche „Schnäppchenkäufe“ sich steuerlich nicht mehr günstig auswirken. Zuständig für die Festlegung des neuen referenzwertes ist die Generaldirektion für das Katasterwesen, die die Referenzwerte auf der Basis empirisch ermittelter Daten festlegt. Der Eigentümer einer Immobilie oder ein Betroffener kann die Festlegung des Referenzwertes angreifen. Der Referenzwert kommt bei der Grunderwerbsteuer, der Stempelsteuer, der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie bei der Vermögensteuer zur Anwendung.

Lesen Sie dazu auch unseren Blogbeitrag von 14.02.2022