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Grundstück Calvia kaufen
Viele Villen und Landhäuser angeschaut, mal stimmte die Lage nicht, mal die Ausstattung, mal der Blick oder die Größe. Deshalb suchen viele Interessenten nach Grundstücken, um sich einen „Maßanzug“ zu bauen. Und natürlich sind auch viele gewerbliche Bauträger und Investoren unterwegs, um Baugrundstücke zu erwerben und zu bebauen. Der Schwerpunkt des Arbeitsgebietes von Minkner & Partner ist der Südwesten Mallorcas und dort insbesondere die Gemeinde Calvia, die von Cas Catala bis einschließlich Paguera reicht.
Wenn Sie ein Grundstück in Calvia kaufen wollen, ist Minkner & Partner für Sie die erste Adresse. Das Unternehmen bearbeitet seit 30 Jahren, länger als alle Mitbewerber, den Immobilienmarkt im Südwesten der Insel und hat das größte Angebot. Wenn Sie also ein Grundstück in Calvia kaufen wollen, fragen Sie die Experten von Minkner & Partner in der Unternehmenszentrale in Santa Ponsa (Calvia), Avenida Rey Jaime I, 109, Telefon +34 971 695 255, E-Mail info@minkner.com.
Eine Auswahl unserer Grunstücke in Calvia:
Anforderungen an ein Grundstück, damit es bebaut werden kann
Wenn Sie am Kauf eines Grundstücks in Calvia interessiert sind, sollten Sie zunächst die rechtliche Einstufung des Grundstück durch einen Architekten oder Rechtsanwalt überprüfen lassen. Die Bebauungspläne von Mallorca haben zunächst die Unterscheidung, ob das Grundstück in eine zona urbana – städtische Zone (z.B. Santa Ponsa, Bendinat, Sol de Mallorca, Costa d`en Blanes, etc.) oder in einer zona rustica (ländliche Umgebung der Städte und Dörfer) liegt.
Was man in einer zona urbana bauen darf, kann man beim zuständigen Rathaus eine „cedula urbanistica“ für das betreffende Grundstück anfordern. Ihr kann man entnehmen, in welcher Zone sich das betreffende Grundstück befindet (z.B. zona unifamiliar – zugelassen ist Einfamilienhausbebauung oder zona plurifamiliar – zugelassen ist Mehrfamilienhausbebauung). Weiter sind für diese Zonen bestimmte Qualifikationen der Bebaubarkeit vorgesehen. Beispiel die Qualifikation RU3 – erlaubt ist ein Einfamilienhaus, Überbauung max. 30 % der Grundstücksfläche, Wohnfläche max. 35 % der Grundstücksfläche, max. Gebäudehöhe, Grenzabstand = Gebäudehöhe : 2, min. 3 m, usw.
Problematischer ist es bei ländlichen Grundstücken, die wir z.B. im Umland der Dörfer Calvia und Capdella finden. Da gibt es großflächige Gebiete, in denen das Bauen generell verboten ist, z.B. „Naturgebiete von besonderem Interesse mit hohem Schutzniveau – AANP“, „Naturgebiete von besonderem Interesse – ANEI“ oder „ländliche Gebiete von besonderem Interesse für die Waldlandschaft – ARIP-B“. Bei den übrigen Grundstücken auf ländlichem Boden (suelo rustico) gibt es Mindestgrundstücksgrößen, die zu beachten sind. Im ländlichen Raum beträgt die Mindestgrundstücksfläche für den Bau eines Einfamilienhauses 14.000 qm bzw. 50.000 qm. Die Baulichkeiten auf den Grundstücken dürfen nicht mehr als 500 cbm haben, egal wie groß das Grundstück ist. Es gibt weitere umfangreiche Vorschriften für die landschaftliche und ökologische Integration des Gebäudes, für die Größe der Swimmingpools, für Fassaden und verwendete Materialien und die Einfriedungen der Grundstücke.
Sie sehen: ein höchst komplexes Thema, das nicht ohne die Hilfe von Fachleuten gelöst werden kann.