Wohnung mit Pool auf Mallorca kaufen

Sie wollen eine Wohnung auf Mallorca kaufen? Auf einer Insel mit 300 Sonnentagen? Und Sie wollen nicht nur die Sonne genießen, sondern auch immer wieder zwischendurch sich mit einem Sprung ins kühle Wasser erfrischen? Dann ist Ihr Wunsch, eine Wohnung mit Pool auf Mallorca zu kaufen, nur allzu verständlich. Die meisten Wohnresidenzen im Küstenstreifen von Palma bis Port Andratx bieten für die Miteigentümer einen schönen mediterranen Garten an, in den eine Poollandschaft eingebettet ist. Viele Residenzen bieten aber für einige Miteigentümer noch Privatpools im Garten oder auf der Dachterrasse, die nur von dem Eigentümer der jeweiligen Wohnung genutzt werden darf.

Minkner & Bonitz hat ein umfangreiches Angebot von Wohnungen mit Pool auf Mallorca. Sprechen Sie mit unseren Teams in den Beratungszentren Santa Ponsa (Telefon +34 971 695 255), Port Andratx (Telefon +34 971 671 250) oder Palma (Telefon +34 971 425 016) oder per E-Mail info@minkner.com.

Leider entspricht kein Objekt Ihren Suchkriterien.

Zwei Varianten der „Wohnung mit Pool auf Mallorca“:

Gemeinschaftspool oder Privatpool zur alleinigen Nutzung? Wohnungseigentum auf Mallorca gibt es nur in Apartmenthäusern oder Residenzen, bei denen – wie im deutschen Recht – nach Gemeinschafts- und Sondereigentum unterschieden wird. Währen die Wohnungen im Sondereigentum stehen, gehören die Außenanlagen immer zum Gemeinschaftseigentum, an dem jeder der Wohnungseigentümer eine gewisse Quote hat, und die von allen Miteigentümern genutzt werden dürfen.

Fast alle Wohnresidenzen im Küstenstreifen haben mediterrane Gartenanlagen mit diversen Freizeiteinrichtungen wie Swimmingpool, Terrassen, Sauna, Tennisplatz usw. Und so kommt fast jeder, der eine Wohnung in einer Residenz kauft, in Genuss der Nutzungsmöglichkeit eines einladenden Gemeinschaftspools. Manchmal ist jedoch in der Teilungserklärung einzelnen Wohnungen auch ein privater Pool zugewiesen, sei es direkt vor einer Erdgeschosswohnung, sei es bei Penthäusern auf dem Dach der Wohnungsanlage.

Diese Pools dürfen dann nur vom Eigentümer der jeweiligen Wohnung genutzt werden. Diese Pools sind natürlich meist deutlich kleiner als die Gemeinschaftspools, geben aber hinreichend Gelegenheit zum Erfrischen in privater Atmosphäre. Wer „Strecke schwimmen“ will, kann dann zusätzlich den großen Gemeinschaftspool nutzen.