Wie finde ich einen kompetenten Berater
Aber, wie finde ich einen kompetenten Berater? Zum Einstieg bei der Suche kann das Internet gute Dienste leisten. Handy-Makler, die nur das schnelle Geld machen wollen, über kein Büro verfügen und keine Steuern zahlen, dafür aber über „tolle Geheimtipps“ verfügen, haben meist keinen eigenen Internetauftritt. Allerdings finden sich im Internet auch viele Selbstdarsteller, die es mit der Wahrheit nicht so genau nehmen. Da rühmt man sich „30 Jahre Mallorca-Erfahrung“, verschweigt aber, dass man lediglich mit seinen Eltern 20 Jahre lang auf Mallorca Urlaub verbracht hat. Wenn Sie geringste Zweifel an der Seriosität eines Maklers haben, suchen Sie sich einen anderen. Fragen nach Kompetenz und Zuverlässigkeit von Makler, Rechtsanwalt und Steuerberater können Ihnen unter vorgehaltener Hand auch Bankangestellte und Angestellte der Notare beantworten. Gut aufgehoben sind Sie meist bei den großen Maklerunternehmen, die teilweise jahrzehntelange Erfahrung haben und auf Hunderte oder gar Tausende erfolgreiche Abwicklungen von Immobilientransaktionen verweisen können. Und schließlich: Fragen Sie im Freundes- oder Bekanntenkreis diejenigen, die auch schon eine Immobilie auf Mallorca gekauft haben, nach ihren Erfahrungen und einer Empfehlung.
Was muss ich noch beachten?
Haben Sie Ihre Traumimmobilie gefunden und wollen zum Vertragsschluss schreiten, wird Ihr Berater Ihnen bei den nächsten Schritten behilflich sein. Da gilt es zunächst, eine spanische Steuernummer (N.I.E.) zu beantragen, ein spanisches Bankkonto zu eröffnen und – wenn nötig – eine Bankfinanzierung anzufragen. Bevor man einen Vorvertrag (Reservierungsvertrag, Optionsvertrag, privatschriftlichen Kaufvertrag – für alle drei ist in Spanien die notarielle Form nicht vorgesehen und auch nicht üblich) unterschreibt, muss Ihr Berater eine Tiefenprüfung (Due Diligence) der Immobilie und der Rechtssituation vornehmen. In technischer Hinsicht wird, wenn dazu Veranlassung besteht, ein Bausachverständiger hinzugezogen. Wichtiger ist die rechtliche Due Diligence. Ihr Berater wird einen Auszug aus dem Eigentumsregister (Grundbuch) ziehen, um festzustellen, ob Ihr Verhandlungspartner tatsächlich der Eigentümer oder Berechtigte ist, ob der vorgefundene Bestand der Baulichkeiten mit dem deckungsgleich ist, was im Grundbuch eingetragen ist und ob Vorkaufsrechte, Hypotheken oder Pfändungsmaßnahmen eingetragen sind. Er wird weiter einen Katasterauszug besorgen, um festzustellen, ob auch das Kataster mit dem Grundbuch überein stimmt. Er wird sich die quittierten Rechnungen der letzten vier Jahre über die Zahlung der Gemeindesteuern und Müllgebühren vorlegen lassen und im Rathaus prüfen, ob gegen die Immobilie öffentlich-rechtliche Maßnahmen eingeleitet oder noch nicht erledigt sind. Das sind nur die wichtigsten Punkte, die Ihr Berater abzuarbeiten hat.
Sie sehen, es ist ein großer Katalog der Themen, die beachtet werden müssen, zu groß als dass er von einem Laien aus dem Ausland allein bewältigt werden kann. Wenn man aber die angesprochenen Fragen Punkt für Punkt abhakt und dabei dieselbe Sorgfalt aufwendet, die man auch in seinem Heimatland beim Kauf einer Immobilie anwenden sollte, ist der Immobilienkauf in Spanien absolut sicher. Deshalb raten wir, die Beratungsangebote zu nutzen. Dann können Sie schon bald sorgenfrei auf der Terrasse Ihrer Traumimmobilie liegen und Mallorca genießen.
Lesen Sie auch den Artikel von Lutz Minkner zum Thema in Focus Online. Für eine ausführliche Darstellung der gesamten Thematik empfehlen wir das Buch "Der Immobilien-Ratgeber Spanien"